+161. Die Institute sollten ihre LGD-Schätzungen auf den langfristigen Durchschnitt der LGD, der …

161. Die Institute sollten ihre LGD-Schätzungen auf den langfristigen Durchschnitt der LGD, der …

Die Institute sollten ihre LGD-Schätzungen auf den langfristigen Durchschnitt der LGD, der gemäß Abschnitt 6.3.2 berechnet wurde, kalibrieren. Zu diesem Zweck sollten die Institute aus den folgenden Ansätzen eine Kalibrierungsmethode auswählen, die für ihre LGD-Schätzmethode geeignet ist:

  • (a) Kalibrierung von LGD-Schätzungen auf den langfristigen Durchschnitt der LGD, der für jede Ratingstufe oder jeden Risikopool berechnet wurde; in diesem Fall sollten die Institute zusätzliche Kalibrierungstests auf der Ebene des einschlägigen Kalibrierungssegments bereitstellen;
  • (b) Kalibrierung von LGD-Schätzungen auf den langfristigen Durchschnitt der LGD, der auf der Ebene des Kalibrierungssegments berechnet wurde, insbesondere wenn sie direkte LGD-Schätzungen gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwenden und einschließlich der Fälle, in denen eine LGD-Schätzmethode verwendet wird, die auf als Zwischenschritt genutzten Parametern beruht. In diesem Fall sollten die Institute mindestens diesen langfristigen Durchschnitt der LGD mit dem Durchschnitt der LGD-Schätzwerte vergleichen, der auf den gleichen Satz an Beobachtungen angewandt wird, welcher für die Berechnung des langfristigen Durchschnitts der LGD verwendet wird. Zudem sollten die Institute gegebenenfalls die einzelnen LGD-Schätzwerte für das Anwendungsportfolio entsprechend korrigieren, z. B. durch die Verwendung eines Skalierungsfaktors. Wenn auf der Ebene des Kalibrierungssegments die tatsächlichen Werte über den geschätzten Werten liegen, sollten die Institute die Schätzwerte nach oben korrigieren oder ihre Schätzung neu anpassen, um ihre Verlust-Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/