+6. Stundung
---+125. Die Kreditinstitute sollten in ihrem Risikomanagement die in Anhang V zur …
---+126. In diesem Abschnitt werden die Schlüsselelemente der Governance und Ablauforganisation in …
---+6.1 Stundungsmaßnahmen und ihre Tragfähigkeit
------+127. Kreditinstitute sollten eine Kombination verschiedener Stundungsmaßnahmen in Erwägung ziehen …
------+128. Die Kreditinstitute sollten Stundungsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als zwei Jahren …
------+129. Die Kreditinstitute sollten Stundungsmaßnahmen mit einer Dauer von höchstens zwei Jahren (und …
------+130. Bei jeder Stundungsmaßnahme sollte vertraglich sichergestellt sein, dass das Kreditinstitut …
------+6.1.1 Tragfähige und nicht tragfähige Stundungsmaßnahmen
---------+131. Die Kreditinstitute sollten zwischen tragfähigen Stundungsmaßnahmen, die zur Verringerung der …
---------+132. Die Kreditinstitute sollten bei der Bewertung der Tragfähigkeit von Stundungsmaßnahmen die …
---------+133. Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu …
---+6.2 Solide Stundungsprozesse
------+6.2.1 Stundungsrichtlinie
---------+134. Die Kreditinstitute sollten eine Richtlinie zu ihren Stundungsmaßnahmen entwickeln. Diese …
---------+135. Die Kreditinstitute sollten ihre Stundungsrichtlinie und -optionen mittels kollektiver …
------+6.2.2 Effizienz und Wirksamkeit von Stundungsmaßnahmen
---------+136. Die Kreditinstitute sollten die Qualität von Stundungsmaßnahmen überwachen, um …
---------+137. Die Kreditinstitute sollten die Effizienz des Prozesses für die Gewährung von …
---------+138. Die Kreditinstitute sollten die Wirksamkeit der gewährten Stundungsmaßnahmen überwachen. Diese …
---------+139. Die Kreditinstitute sollten Indikatoren für Stundungsmaßnahmen im Rahmen der Überwachung nach …
------+6.2.3 Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers
---------+140. Bevor Stundungsmaßnahmen gewährt werden, sollten die Kreditinstitute eine Prüfung der …
------+6.2.4 Standardisierte Stundungsprodukte und Entscheidungsbäume
---------+141. Die Kreditinstitute sollten über geeignete Richtlinien und Verfahren verfügen, die eine …
---------+142. Die Kreditinstitute sollten in Betracht ziehen, Entscheidungsbäume und standardisierte …
------+6.2.5 Vergleich mit anderen Abwicklungsoptionen für notleidende Risikopositionen
---------+143. Die Kreditinstitute sollten einen auf den Nettobarwert gestützten Ansatz verwenden, um die für …
------+6.2.6 Zielwerte für die Stundung und Überwachung
---------+144. Stundungsverträge und die entsprechende Dokumentation sollten genau definierte Vorgaben zu …

6. Stundung

6. Stundung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
125. Die Kreditinstitute sollten in ihrem Risikomanagement die in Anhang V zur …

Die Kreditinstitute sollten in ihrem Risikomanagement die in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission enthaltenen Definitionen von Stundungsmaßnahmen und gestundeten Risikopositionen verwenden. Das Ziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen tragfähigen, nicht notleidenden Rückzahlungsstatus sein, wobei der fällige Betrag berücksichtigt und die erwarteten Verluste begrenzt werden sollten. Bei der Entscheidung, welche Schritte oder Stundungsmaßnahmen zu ergreifen sind, sollten die Kreditinstitute die Interessen der Verbraucher berücksichtigen und die Vorschriften des Verbraucherschutzrechts, einschließlich der Anforderungen gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2014/17/EU26 und gemäß den EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung, einhalten27 . Die Kreditinstitute sollten die Effizienz und die Wirksamkeit der Stundungsmaßnahmen überwachen.


26 Richtlinie 20 14/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60, 28.2.2014, S. 34).

27 Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (EBA/GL/2015/12).

126. In diesem Abschnitt werden die Schlüsselelemente der Governance und Ablauforganisation in …

In diesem Abschnitt werden die Schlüsselelemente der Governance und Ablauforganisation in Bezug auf gestundete Risikopositionen dargelegt.

6.1 Stundungsmaßnahmen und ihre Tragfähigkeit

6.1 Stundungsmaßnahmen und ihre Tragfähigkeit

6.2 Solide Stundungsprozesse

6.2 Solide Stundungsprozesse

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/