+7.3 Stundung und Status „notleidend“/„nicht notleidend“
---+7.3.1 Stundung
------+150. Für die Durchführung von Stundungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute in der Lage sein …
------+151. Grundlage für die Beurteilung von finanziellen Schwierigkeiten eines Kreditnehmers sollte …
------+152. Risikopositionen sollten nicht als gestundet eingestuft werden, wenn Zugeständnisse gegenüber …
------+153. Die Gewährung neuer Konditionen wie zum Beispiel eines neuen Zinssatzes, der günstiger ist als …
------+154. Kreditnehmer können verlangen, dass die Konditionen ihrer Kreditverträge geändert werden, ohne …
---+7.3.2 Einstufung von gestundeten Risikopositionen als notleidend
------+155. Kreditinstitute, die Stundungsmaßnahmen auf nicht notleidende Risikopositionen anwenden …
------+156. Bei der Beurteilung, ob gestundete Risikopositionen als notleidend eingestuft werden sollten …
---+7.3.3 Gesundung/Aufhebung des Status „notleidend“
------+157. Die Kreditinstitute sollten notleidende Risikopositionen, einschließlich gestundeter …
------+158. Die von den Kreditinstituten eingeführten Richtlinien zur Neueinstufung von notleidenden …
------+159. Darüber hinaus sollte ein Kreditinstitut in Fällen, in denen es andere Risikopositionen …
------+160. Gibt es Vertragsbedingungen, nach denen die Rückzahlungsfrist verlängert wird, beispielweise …
---+7.3.4 Einstufung von Risikopositionen als nicht notleidende gestundete Risikopositionen
------+161. Sobald gestundete Risikopositionen als nicht notleidend eingestuft werden, sei es, weil sie …
------+162. Die Richtlinien der Kreditinstitute zur Identifizierung nicht notleidender gestundeter …
------+163. In Übereinstimmung mit Absatz 260 in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 …

7.3 Stundung und Status „notleidend“/„nicht notleidend“

7.3 Stundung und Status „notleidend“/„nicht notleidend“

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
7.3.1 Stundung

7.3.1 Stundung

7.3.2 Einstufung von gestundeten Risikopositionen als notleidend

7.3.2 Einstufung von gestundeten Risikopositionen als notleidend

7.3.3 Gesundung/Aufhebung des Status „notleidend“

7.3.3 Gesundung/Aufhebung des Status „notleidend“

7.3.4 Einstufung von Risikopositionen als nicht notleidende gestundete Risikopositionen

7.3.4 Einstufung von Risikopositionen als nicht notleidende gestundete Risikopositionen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/