+74. Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte …
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74. Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte …
Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte sollten bei der Bewertung des Leumunds, der Aufrichtigkeit und der Integrität zumindest die folgenden Faktoren berücksichtigt werden: - a. Verurteilungen oder laufende Strafverfolgungen wegen einer Straftat, insbesondere:
- i. Straftaten nach den Gesetzen über Banken-, Finanz-, Wertpapier-, Versicherungsgeschäfte oder in Bezug auf Wertpapiermärkte oder Finanz- oder Zahlungsinstrumente, darunter Gesetze über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder die in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgelegten mit der Geldwäsche zusammenhängenden Vortaten, Korruption, Marktmanipulation oder Insiderhandel und Wucher;
- ii. Straftaten der Unehrlichkeit, des Betrugs oder andere Wirtschaftsstraftaten;
- iii. Steuervergehen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar begangen, einschließlich rechtswidriger oder verbotener Systeme der Dividendenarbitrage;
- iv. sonstige Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Unternehmen, zum Schutz vor Konkurs oder Insolvenz oder zum Verbraucherschutz;
- b. sonstige relevante aktuelle oder frühere Feststellungen und Maßnahmen, die von Aufsichtsbehörden oder Berufsverbänden wegen Nichteinhaltung von relevanten Vorschriften für Banken-, Finanz-, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäfte oder einen der unter Buchstabe a genannten Sachverhalte ergriffen werden oder wurden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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