+83. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten ggf. von der zentralen Meldestelle für die Durchführung …
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83. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten ggf. von der zentralen Meldestelle für die Durchführung …
Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten ggf. von der zentralen Meldestelle für die Durchführung der GW-/TF-Risikobewertung und -Aufsicht einschlägige Informationen anfordern, darunter unter anderem: - a. Typologien von GW-/TF-Risiken, einschließlich geografischer Risiken und grenzüberschreitender Risiken;
- b. relevante Ergebnisse der von der zentralen Meldestelle durchgeführten GW-/TF-Risikobewertung;
- c. Informationen über die von der zentralen Meldestelle erkannten neu auftretenden Risiken;
- d. Informationen über die Menge und Qualität der von den Instituten erhaltenen Meldungen verdächtiger Transaktionen, in aggregierter Form, wie z. B. nach Branche, und in Bezug auf einzelne Institute;
- e. Informationen in Bezug auf Schwachstellen der Kontrollen und Systeme zur Bekämpfung von GW/TF, die ggf. von der zentralen Meldestelle erkannt wurden oder vermutet werden, und insbesondere Informationen über die Zeitnähe der Beantwortung von Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle und der Qualität der Informationen, Daten und Unterlagen, die als Antwort darauf übermittelt wurden;
- f. die Bestätigung, ob das Institut Gegenstand einer von einem anderen Institut übermittelten Meldung verdächtiger Transaktionen war oder ob Mittel, die Gegenstand von Meldungen verdächtiger Transaktionen sind, regelmäßig von diesem Institut kommen, und alle Informationen in Bezug auf den Fall, die die zentrale Meldestelle gemäß dem einzelstaatlichen Recht, mitteilen kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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