+86. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Wesentliche äußere …

86. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Wesentliche äußere …

In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden:

  • a. Wesentliche äußere Abhängigkeiten: Die zuständigen Behörden können die maßgeblichen exogenen Faktoren bestimmen, die Einfluss auf den Erfolg des Geschäftsmodells haben; hierzu können Drittanbieter, Vermittler und spezielle regulatorische Treiber zählen.
  • b. Wesentliche interne Abhängigkeiten: Die zuständigen Behörden können die maßgeblichen endogenen Faktoren bestimmen, die Einfluss auf den Erfolg des Geschäftsmodells haben; hierzu können die Qualität von IT-Plattformen sowie operationelle und Ressourcenkapazitäten und auch wichtige Akteure zählen.
  • c. Franchising: Die zuständigen Behörden können die Stärke der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern bestimmen; hierzu können das Vertrauen auf die Reputation der Wertpapierfirma, die Effektivität ihrer Zweigstellen, die Kundentreue und die Effektivität der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern zählen.
  • d. Bereiche mit Wettbewerbsvorteil: Die zuständigen Behörden können auch die Bereiche ermitteln, in denen die Wertpapierfirma einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe hat; hierzu können alle der vorstehenden Elemente, wie die Qualität der IT-Plattformen der Wertpapierfirma, oder andere Faktoren zählen, wie das weltweite Netz der Wertpapierfirma, der Umfang ihrer Geschäfte oder ihr Produktangebot.
  • e. GW/TF-Risiken: Bei der Analyse sollten die zuständigen Behörden etwaigen Hinweisen Rechnung tragen, dass das Geschäftsmodell und die Tätigkeiten mit erhöhten Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhergehen, einschließlich des Bargeschäfts oder der Gründung oder Nutzung juristischer Personen in Drittländern mit hohem Risiko, die gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelt werden. Falls vorhanden, sollten diese Hinweise durch eine quantitative Analyse ergänzt werden, bei der gegebenenfalls vor allem die Erheblichkeit der Einnahmen und der Erträge der Geschäftstätigkeit in diesen Drittländern mit hohem Risiko sowie die Konzentration der Risikopositionen auf Kunden, für die die Wertpapierfirma verstärkte Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß Kapitel II Abschnitt 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 anwendet, im Mittelpunkt stehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/