+4.5 Analyse des aktuellen Geschäftsmodells
---+82. Um die Instrumente und Methoden zu verstehen, die von einer Wertpapierfirma zur Führung der …
---+83. Die zuständigen Behörden sollten die wichtigsten quantitativen Merkmale des aktuellen …
---+84. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Gewinn- und Verlustrechnung: Die …
---+85. Die zuständigen Behörden sollten die qualitativen Merkmale des aktuellen Geschäftsmodells einer …
---+86. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Wesentliche äußere …
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4.5 Analyse des aktuellen Geschäftsmodells
4.5 Analyse des aktuellen Geschäftsmodells
1. Übersicht
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Regulierung |
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82. Um die Instrumente und Methoden zu verstehen, die von einer Wertpapierfirma zur Führung der …
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Um die Instrumente und Methoden zu verstehen, die von einer Wertpapierfirma zur Führung der Geschäfte und zur Generierung von Gewinnen verwendet werden, sollten die zuständigen Behörden quantitative und qualitative Analysen durchführen. 4.5.1 Quantitative Analyse
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83. Die zuständigen Behörden sollten die wichtigsten quantitativen Merkmale des aktuellen …
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Die zuständigen Behörden sollten die wichtigsten quantitativen Merkmale des aktuellen Geschäftsmodells einer Wertpapierfirma sowohl einer statischen Analyse als auch einer Trendanalyse unterziehen, um ihr Finanzergebnis zu ermitteln und um festzustellen, in welchem Maß dieses Ergebnis auf einer höheren oder niedrigeren Risikobereitschaft als die anderer Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe beruht.
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84. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Gewinn- und Verlustrechnung: Die …
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In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: - a. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Bewertung kann die Rentabilität der Wertpapierfirma (nach außergewöhnlichen Posten und einmaligen Posten), eine Aufschlüsselung der Ertragsströme, eine Aufschlüsselung der Kosten, Rückstellungen für Wertminderungen und wichtige Kennzahlen (einschließlich Kosten-Einnahmen-Nettogewinnspanne, Netto-Cashflow) umfassen.
- b. Bilanz: Die Bewertung kann die Zusammensetzung der Aktiva und Passiva, die Finanzierungsstruktur, die Veränderung der Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen sowie wichtige Kennzahlen (einschließlich Eigenkapitalrendite, Kernkapitalquote, Finanzierungslücke) umfassen.
- c. Konzentrationen: Die zuständigen Behörden können die Konzentrationen in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz in Bezug auf Kunden, Sektoren und geografische Regionen bewerten.
- d. Risikobereitschaft: Die zuständigen Behörden können die von der Wertpapierfirma festgesetzten offiziellen Limits (insbesondere Trading Limits) sowie deren Einhaltung bewerten, um festzustellen, welche Risiken die Wertpapierfirma einzugehen bereit ist, um ihr Finanzergebnis zu steigern.
26 4.5.2 Qualitative Analyse
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85. Die zuständigen Behörden sollten die qualitativen Merkmale des aktuellen Geschäftsmodells einer …
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Die zuständigen Behörden sollten die qualitativen Merkmale des aktuellen Geschäftsmodells einer Wertpapierfirma analysieren, um die Erfolgstreiber und wichtigsten Abhängigkeiten zu bestimmen.
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86. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Wesentliche äußere …
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In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: - a. Wesentliche äußere Abhängigkeiten: Die zuständigen Behörden können die maßgeblichen exogenen Faktoren bestimmen, die Einfluss auf den Erfolg des Geschäftsmodells haben; hierzu können Drittanbieter, Vermittler und spezielle regulatorische Treiber zählen.
- b. Wesentliche interne Abhängigkeiten: Die zuständigen Behörden können die maßgeblichen endogenen Faktoren bestimmen, die Einfluss auf den Erfolg des Geschäftsmodells haben; hierzu können die Qualität von IT-Plattformen sowie operationelle und Ressourcenkapazitäten und auch wichtige Akteure zählen.
- c. Franchising: Die zuständigen Behörden können die Stärke der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern bestimmen; hierzu können das Vertrauen auf die Reputation der Wertpapierfirma, die Effektivität ihrer Zweigstellen, die Kundentreue und die Effektivität der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern zählen.
- d. Bereiche mit Wettbewerbsvorteil: Die zuständigen Behörden können auch die Bereiche ermitteln, in denen die Wertpapierfirma einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe hat; hierzu können alle der vorstehenden Elemente, wie die Qualität der IT-Plattformen der Wertpapierfirma, oder andere Faktoren zählen, wie das weltweite Netz der Wertpapierfirma, der Umfang ihrer Geschäfte oder ihr Produktangebot.
- e. GW/TF-Risiken: Bei der Analyse sollten die zuständigen Behörden etwaigen Hinweisen Rechnung tragen, dass das Geschäftsmodell und die Tätigkeiten mit erhöhten Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhergehen, einschließlich des Bargeschäfts oder der Gründung oder Nutzung juristischer Personen in Drittländern mit hohem Risiko, die gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelt werden. Falls vorhanden, sollten diese Hinweise durch eine quantitative Analyse ergänzt werden, bei der gegebenenfalls vor allem die Erheblichkeit der Einnahmen und der Erträge der Geschäftstätigkeit in diesen Drittländern mit hohem Risiko sowie die Konzentration der Risikopositionen auf Kunden, für die die Wertpapierfirma verstärkte Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß Kapitel II Abschnitt 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 anwendet, im Mittelpunkt stehen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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