+Titel 8. Bewertung der Liquiditätsrisiken
---+8.1 Allgemeine Erwägungen
------+324. Die zuständigen Behörden sollten die Liquiditätsrisiken, die als wesentlich für die …
------+325. Die Formalität und Granularität der Bewertung sollte sich nach der Größe der Wertpapierfirma …
------+326. Wertpapierfirmen, die für eigene Rechnung handeln, sollten gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe …
------+327. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Wertpapierfirma die in der Verordnung (EU) …
------+328. Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden, soweit verfügbar …
------+329. Die Bewertung des Liquiditätsrisikos sollte auf zuverlässigen und aktuellen Informationen …
------+330. Die zuständigen Behörden sollten die Ergebnisse der Bewertung des Liquiditätsrisikos in einer …
---+8.2 Bewertung des Liquiditätsrisikos
------+331. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, welche Auswirkungen sich unter ernsten, aber …
------+332. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, in welcher Höhe liquide Aktiva vorhanden sein …
------+333. Bei der Beurteilung der Auswirkungen ernster, aber plausibler Belastungen auf den …
------+334. Bei Wertpapierfirmen, die Geschäfte für eigene Rechnung tätigen, sollten die zuständigen …
------+335. Die zuständigen Behörden sollten ihre Bewertung auf die Analyse des …
------+336. Für die Zwecke der Bewertung des Innertagesliquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden …
------+337. Bei der Bewertung des Liquiditätsbedarfs unter normalen Bedingungen und der Bewertung des …
------+338. Die zuständigen Behörden sollten das Innertagesliquiditätsrisiko der Wertpapierfirma und auch …
------+339. Für Wertpapierfirmen, bei denen es sich um Market-Maker im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 …
------+340. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen …
------+341. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, inwieweit als Market-Maker agierende …
------+342. Bei der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
------+343. Die zuständigen Behörden sollten die Angemessenheit des Finanzierungsprofils der …
------+344. Die zuständigen Behörden sollten die Vielfalt der Finanzierungsquellen bewerten. Bei der …
------+345. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob potenzielle Schwachstellen, die sich aus dem …
------+346. Die zuständigen Behörden sollten die Faktoren, die die Stabilität der Finanzierung …
------+347. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des …
---+8.3 Bewertung des Liquiditätsrisikomanagements
------+348. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement der …
------+349. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen wirksamen Rahmen …
------+350. Dieser Rahmen sollte der Größe der Wertpapierfirma, ihrer Struktur und internen Organisation …
------+351. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob in dem Risikomanagementrahmen der …
------+352. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Strategien der Wertpapierfirma darauf …
------+353. Bei der Bewertung des Rahmens, der Richtlinien und der Verfahren für das …
------+354. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen geeigneten …
------+355. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen stabilen und …
---+8.4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Einstufung
------+356. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
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Titel 8. Bewertung der Liquiditätsrisiken
Titel 8. Bewertung der Liquiditätsrisiken
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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