+8.3 Bewertung des Liquiditätsrisikomanagements
---+348. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement der …
---+349. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen wirksamen Rahmen …
---+350. Dieser Rahmen sollte der Größe der Wertpapierfirma, ihrer Struktur und internen Organisation …
---+351. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob in dem Risikomanagementrahmen der …
---+352. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Strategien der Wertpapierfirma darauf …
---+353. Bei der Bewertung des Rahmens, der Richtlinien und der Verfahren für das …
---+354. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen geeigneten …
---+355. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen stabilen und …
|
8.3 Bewertung des Liquiditätsrisikomanagements
8.3 Bewertung des Liquiditätsrisikomanagements
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
348. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement der …
|
Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement der Wertpapierfirma bewerten. Bei kleineren und weniger komplexen Wertpapierfirmen sollte diese Bewertung gestrafft werden, um eine übermäßige Belastung sowohl für die Behörde als auch für die Wertpapierfirma zu vermeiden. Organisatorischer Rahmen, Richtlinien und Verfahren
|
|
349. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen wirksamen Rahmen …
|
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen wirksamen Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement verfügt, der es ihr ermöglicht, ihre Gefährdung durch Liquiditätsrisiken zu erkennen. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein solides System für das Management und die Kontrollen des Liquiditätsrisikos eingerichtet hat, mit dem es der Wertpapierfirma möglich ist, die Wirksamkeit ihrer Liquidität, die Höhe des Liquiditätsrisikos und die Einhaltung der festgelegten Richtlinien und Verfahren zu überwachen.
|
|
350. Dieser Rahmen sollte der Größe der Wertpapierfirma, ihrer Struktur und internen Organisation …
|
Dieser Rahmen sollte der Größe der Wertpapierfirma, ihrer Struktur und internen Organisation, der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten sowie ihrem Kundenrisiko, Marktrisiko und eigenem Firmenrisiko entsprechen. Für Wertpapierfirmen, die nicht für eigene Rechnung handeln, ist es unter Umständen nicht erforderlich, einen von anderen risikobezogenen Strategien und Verfahren getrennten Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement zu unterhalten.
|
|
351. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob in dem Risikomanagementrahmen der …
|
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob in dem Risikomanagementrahmen der Wertpapierfirma geregelt ist, woran die Wertpapierfirma Defizite bei den liquiden Aktiva erkennen kann, bevor Stressbedingungen eintreten.
|
|
352. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Strategien der Wertpapierfirma darauf …
|
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Strategien der Wertpapierfirma darauf ausgerichtet sind, diese in die Lage zu versetzen, über einen längeren Zeitraum und in allen Marktumgebungen ihre Geschäftstätigkeit fortzuführen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen, ohne dass Aktiva unmittelbar liquidiert oder zusätzliche Finanzmittel beschafft werden müssen.
|
|
353. Bei der Bewertung des Rahmens, der Richtlinien und der Verfahren für das …
|
Bei der Bewertung des Rahmens, der Richtlinien und der Verfahren für das Liquiditätsrisikomanagement sollten die zuständigen Behörden alle folgenden Kriterien berücksichtigen: - a. ob das Leitungsorgan die Richtlinien zur Steuerung des Liquiditätsrisikos genehmigt sowie diese regelmäßig erörtert und überprüft;
- b. ob die Geschäftsleitung für die Entwicklung und Umsetzung der Richtlinien und Verfahren für die Steuerung des Liquiditätsrisikos verantwortlich ist;
- c. ob die Geschäftsleitung sicherstellt, dass die Beschlüsse des Leitungsorgans umgesetzt werden und aktiv überwacht werden;
108 - d. ob der Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement intern kohärent ist und gegebenenfalls einen ILAAP sicherstellt, der umfassend und gut in das breitere Risikomanagementrahmenwerk der Wertpapierfirma integriert ist, und
- e. ob die Richtlinien und Verfahren korrekt definiert und formell festgelegt sind und ob sie ordnungsgemäß innerhalb der gesamten Wertpapierfirma mitgeteilt werden.
|
|
354. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen geeigneten …
|
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen geeigneten organisatorischen Rahmen für die Steuerungs-, die Mess- und die Kontrollfunktion des Liquiditätsrisikos verfügt. Hierbei sollten die zuständigen Behörden alle folgenden Kriterien berücksichtigen: - a. ob die Systeme und Prozesse zur Kontrolle und Überwachung von Liquiditätsrisiken unabhängigen Kontrollfunktionen unterliegen und
- b. ob die Funktionen zur Steuerung, Messung und Kontrolle von Risiken die Liquiditätsrisiken in der Wertpapierfirma und insbesondere all diejenigen Bereiche abdecken, die mit der Übernahme, Minderung oder Überwachung von Liquiditätsrisiken befasst sein können.
Interner Kontrollrahmen für das Liquiditätsrisiko
|
|
355. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen stabilen und …
|
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über einen stabilen und umfassenden Kontrollrahmen sowie über solide Sicherheitsvorkehrungen verfügt, um das Liquiditätsrisiko zu mindern oder zu begrenzen. Der Kontrollrahmen für das Liquiditätsrisiko und die Sicherheitsvorkehrungen können getrennt von anderen Rahmen oder Mechanismen für die Risikokontrolle betrieben werden. Bei der Bewertung dieser Rahmen und Mechanismen sollten die zuständigen Behörden alle folgenden Kriterien berücksichtigen: - a. ob der Limit- und Kontrollrahmen für die Komplexität, die Größe und das Geschäftsmodell der Wertpapierfirma angemessen ist und die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber wie Laufzeitinkongruenzen, Währungsinkongruenzen, Derivatgeschäfte, außerbilanzielle Positionen und das Innertagesliquiditätsrisiko widerspiegelt;
- b. ob die Wertpapierfirma geeignete Limits und Überwachungssysteme implementiert hat, die in Einklang mit ihrer Liquiditätsrisikobereitschaft stehen;
- c. ob die Risikolimite von den zuständigen Organen oder der Kontrollfunktion der Wertpapierfirma regelmäßig überprüft und innerhalb der Firma klar kommuniziert werden;
- d. ob eindeutige und transparente Verfahren vorhanden sind, die festlegen, wie die Einhaltung der einzelnen Liquiditätsrisikolimite überwacht und wie
109 Limitüberschreitungen behandelt werden (einschließlich klarer Eskalations- und Berichtsverfahren), und - e. ob der Limit- und Kontrollrahmen der Wertpapierfirma dazu beiträgt, die Verfügbarkeit ausreichender liquider Aktiva sicherzustellen.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|