+Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Mit diesen Leitlinien wird das Mandat zur Herausgabe von Leitlinien gemäß Artikel 36 …
---+6. Diese Leitlinien legen insbesondere Folgendes fest: a) beschreiben die Faktoren, die …
---+7. Darüber hinaus erfüllen diese Leitlinien das Mandat, Leitlinien gemäß Artikel 19a Absatz 2 der …

Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Mit diesen Leitlinien wird das Mandat zur Herausgabe von Leitlinien gemäß Artikel 36 …

Mit diesen Leitlinien wird das Mandat zur Herausgabe von Leitlinien gemäß Artikel 36 Unterabsätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2023/1113 erfüllt2 .


2 Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 1).

6. Diese Leitlinien legen insbesondere Folgendes fest: a) beschreiben die Faktoren, die …

Diese Leitlinien legen insbesondere Folgendes fest:

  • a) beschreiben die Faktoren, die Zahlungdienstleister (PSP), zwischengeschaltete Zahlungdienstleister (IPSP), Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) und zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (ICASP) berücksichtigen sollten, wenn sie Verfahren zur Feststellung und Bearbeitung von Geldtransfers und Kryptowerten einrichten, bei denen die vorgeschriebenen Angaben zum Zahler/Originator bzw. zum Zahlungsempfänger/Begünstigten fehlen, und um sicherzustellen, dass diese Verfahren wirksam sind;
  • b) geben im Einzelnen vor, wie PSP, CASP, IPSP und ICASP das Risiko der Geldwäsche (GW) oder Terrorismusfinanzierung (TF) mindern sollten, wenn vorgeschriebene Angaben zum Zahler, Originator, Zahlungsempfänger oder Begünstigten fehlen oder unvollständig sind;
  • c) präzisieren die technischen Aspekte der Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1113 in Bezug auf Lastschriften.
7. Darüber hinaus erfüllen diese Leitlinien das Mandat, Leitlinien gemäß Artikel 19a Absatz 2 der …

Darüber hinaus erfüllen diese Leitlinien das Mandat, Leitlinien gemäß Artikel 19a Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/8493 herauszugeben, in denen Maßnahmen zur Ermittlung und Beurteilung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Kryptowertetransfers, welche an eine selbst gehostete Adresse gerichtet sind oder von ihr ausgehen, festgelegt werden.


3 Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/