+3. Die Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch die relevanten Institute
---+35. Während alle Institute sicherstellen sollten, dass ihre Mitarbeiter in der Lage sind, seine …
---+36. Die relevanten Institute sollten Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnisse, Fähigkeiten …
---+37. Die Bewertung von Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung …
---+38. Die erste und fortlaufende Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen liegt in …

3. Die Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch die relevanten Institute

3. Die Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch die relevanten Institute

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
35. Während alle Institute sicherstellen sollten, dass ihre Mitarbeiter in der Lage sind, seine …

Während alle Institute sicherstellen sollten, dass ihre Mitarbeiter in der Lage sind, seine Funktion angemessen zu erfüllen, sollten die relevanten-Institute konkret gewährleisten, dass Inhaber von Schlüsselfunktionen jederzeit einen ausreichend guten Leumund haben, über Aufrichtigkeit und Integrität verfügen und ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung für ihre Positionen besitzen, und die oben genannten Elemente insbesondere in den folgenden Fällen bewerten:

  • a. bei der Beantragung einer Zulassung;
  • b. bei der Bestellung von neuen Inhabern von Schlüsselfunktionen, einschließlich infolge eines direkten oder indirekten Erwerbs bzw. der Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an einem Institut;
  • c. soweit erforderlich gemäß Absatz 36.
36. Die relevanten Institute sollten Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnisse, Fähigkeiten …

Die relevanten Institute sollten Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung von Inhabern von Schlüsselfunktionen laufend überwachen, um vor dem Hintergrund von relevanten neuen Tatsachen Situationen zu ermitteln, in denen eine Neubewertung durchgeführt werden sollte. Insbesondere sollte in den folgenden Fällen eine Neubewertung erfolgen:

  • a. wenn Bedenken bezüglich ihrer Eignung bestehen;
  • b. bei einer wesentlichen Auswirkung auf den guten Leumund der Einzelperson;
  • c. wenn der begründete Verdacht besteht, dass im Zusammenhang mit diesem Institut Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattfindet, stattgefunden hat oder diese Straftaten versucht wurden oder dass ein erhöhtes Risiko hierfür besteht, insbesondere in Situationen, in denen das Institut:
  • i. keine geeigneten internen Kontrollen oder Überwachungsmechanismen eingeführt hat, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu kontrollieren und zu mindern (z. B. durch aufsichtliche Erkenntnisse aus Prüfungen vor Ort und von außerhalb (Off-Site) , Aufsichtsdialog oder im Zusammenhang mit Sanktionen);
  • ii. im Herkunftsland oder im Ausland gegen seine Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen hat; oder
  • iii. seine Geschäftstätigkeit oder sein Geschäftsmodell wesentlich in einer Weise verändert hat, die darauf hindeutet, dass es einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist;
  • d. im Rahmen der Kontrolle der Regelungen zur internen Governance durch das Leitungsorgan;
  • e. in Fällen, die ansonsten die Eignung der Einzelperson wesentlich beeinträchtigen können.
37. Die Bewertung von Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung …

Die Bewertung von Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung von einzelnen Inhabern von Schlüsselfunktionen sollte auf denselben Kriterien wie denjenigen Kriterien basieren, die für die Bewertung dieser Anforderungen an die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans angewandt werden. Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung sollten die Rolle und Aufgaben der konkreten Position berücksichtigt werden.

38. Die erste und fortlaufende Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen liegt in …

Die erste und fortlaufende Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen liegt in der Verantwortung der Institute. Wenn die Bewertung für einige Inhaber von Schlüsselfunktionen auch von zuständigen Behörden für Aufsichtszwecke durchgeführt wird, bleiben die Institute für die Bewertung und Sicherstellung der Eignung dieser Inhaber von Schlüsselfunktionen verantwortlich.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/