+61. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut ein im Ausland erarbeitetes Schulungs- und …
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61. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut ein im Ausland erarbeitetes Schulungs- und …
Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut ein im Ausland erarbeitetes Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm einführt, das z. B. von seinem Hauptsitz oder Mutterunternehmen entwickelt wurde, sollte der Geldwäschebeauftragte dafür Sorge tragen, dass dieses Programm an die auf nationaler Ebene geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie an die Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die konkreten Tätigkeiten des Kredit- und Finanzinstituts angepasst werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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