+4. Referenzmethoden zur Ermittlung und Messung der ESG-Risiken
---+4.1 Materialitätsbeurteilung
------+11. Als Teil der Referenzmethoden der Institute zur Ermittlung und Messung der in ihre Strategien …
------+12. Die Materialitätsbeurteilung der ESG-Risiken sollte als institutsspezifische Bewertung …
------+13. Die Materialitätsbeurteilung von ESG-Risiken sollte einem risikobasierten Ansatz folgen, der …
------+14. Im Hinblick auf eine umfassende Beurteilung der Materialität von ESG-Risiken sollten die …
------+15. Für die Materialitätsbeurteilung von Umweltrisiken sollten die Institute sowohl qualitative als …
------+16. Im Zuge ihres ICAAP sollten die Institute ihre Materialitätsbeurteilungen der ESG-Risiken …
------+17. Die Institute sollten Messverfahren, Risikomanagementverfahren und Transitionsplanungsprozesse …
---+4.2 Ermittlung und Messung der ESG-Risiken
------+18. Zu den Mindeststandards für die Ermittlung und Messung der ESG-Risiken gehört, dass die …
------+19. Um sicherzustellen, dass die ESG-Risiken ordnungsgemäß ermittelt und gesteuert werden, sollten …
------+20. Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten …
------+21. Was die Sozial- und Governance-Risiken angeht, sollten die internen Verfahren der Institute …
------+22. Hinsichtlich des Zusammenspiels der verschiedenen Risikokategorien – d. h. von Umwelt- …
------+23. Die internen Verfahren der Institute sollten die Implementierung robuster …
------+24. Die internen Verfahren der Institute sollten sicherstellen, dass die Institute die …
------+25. Die internen Verfahren der Institute sollten auf intern und extern verfügbaren ESG-Daten …
------+26. Die Institute sollten prüfen, welche anderen Datenquellen die Bewertung, Steuerung und …
------+27. Sollte die Datenqualität oder die Datenverfügbarkeit anfänglich nicht den Anforderungen an das …
------+28. Bei Gegenparteien, bei denen es sich um große Unternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der …
------+29. Für Risikopositionen in Bezug auf andere Gegenparteien als große Unternehmen sollten die …
------+30. Die internen Verfahren der Institute sollten eine Kombination von Risikobewertungsmethoden …
------+31. Was die Risikopositionsebene betrifft, sollten die Institute, in Übereinstimmung mit den …
------+32. Was die Beurteilung von Umweltrisiken auf Risikopositionsebene betrifft, sollten die internen …
------+33. Soweit für die Beurteilung gewisser Kriterien erforderliche Daten – zum Beispiel Daten für …
------+34. Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die …
------+35. Die internen Verfahren der Institute sollten sektorbezogene und portfoliobezogene Methoden …
------+36. In Bezug auf nicht-klimabezogene ESG-Faktoren sollten große Institute Folgendes entwickeln: a) …
------+37. In Bezug auf klimabezogene Risiken sollten die internen Verfahren der Institute vorsehen …
------+38. Für die Zwecke von Absatz 37 sollten die Institute wissenschaftlich fundierte Szenarien …
------+39. Für die Zwecke von Absatz 37 sollten die Institute für die Bestimmung des angemessenen Umfangs …
------+40. Die Institute sollten die Auswahl der Methoden begründen und dokumentieren, wozu auch die …
------+41. Die Erkenntnisse aus den Methoden für den klimabezogenen Portfolioabgleich sollten von den …
------+42. Zusätzlich zu Methoden, die sich auf Risikopositionen, Sektoren, Portfolios bzw. den …

4. Referenzmethoden zur Ermittlung und Messung der ESG-Risiken

4. Referenzmethoden zur Ermittlung und Messung der ESG-Risiken

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
4.1 Materialitätsbeurteilung

4.1 Materialitätsbeurteilung

4.2 Ermittlung und Messung der ESG-Risiken

4.2.1. Allgemeine Grundsätze

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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