+18. Unbeschadet des Absatzes 17 sollten die folgenden Tätigkeiten als Unterstützung der …
|
18. Unbeschadet des Absatzes 17 sollten die folgenden Tätigkeiten als Unterstützung der …
Unbeschadet des Absatzes 17 sollten die folgenden Tätigkeiten als Unterstützung der Banktätigkeit betrachtet werden: - a. operative Unterstützung, z. B. in Form von Prozessoptimierung sowie Entwicklung und Wartung der Infrastruktur;
- b. Unterstützung der Kundenbeziehungen, etwa durch die Erleichterung der Interaktion zwischen Kunden und der Bank (z. B. Kundendienstplattformen);
- c. Unterstützung beim Risikomanagement und bei der Einhaltung regulatorischer Vorschriften;
- d. strategische und wettbewerbsbezogene Unterstützung, wie Marktforschung, Big-Data-Analysen, Innovation und digitale Transformation oder Marketingtätigkeiten;
- e. Back-O (cid:431) ice- und administrative Unterstützung, z. B. Personalverwaltung oder Dokumentenverwaltung.
Ergänzung von Banktätigkeiten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|