+18. Unbeschadet des Absatzes 17 sollten die folgenden Tätigkeiten als Unterstützung der …

18. Unbeschadet des Absatzes 17 sollten die folgenden Tätigkeiten als Unterstützung der …

Unbeschadet des Absatzes 17 sollten die folgenden Tätigkeiten als Unterstützung der Banktätigkeit betrachtet werden:

  • a. operative Unterstützung, z. B. in Form von Prozessoptimierung sowie Entwicklung und Wartung der Infrastruktur;
  • b. Unterstützung der Kundenbeziehungen, etwa durch die Erleichterung der Interaktion zwischen Kunden und der Bank (z. B. Kundendienstplattformen);
  • c. Unterstützung beim Risikomanagement und bei der Einhaltung regulatorischer Vorschriften;
  • d. strategische und wettbewerbsbezogene Unterstützung, wie Marktforschung, Big-Data-Analysen, Innovation und digitale Transformation oder Marketingtätigkeiten;
  • e. Back-O (cid:431) ice- und administrative Unterstützung, z. B. Personalverwaltung oder Dokumentenverwaltung.

Ergänzung von Banktätigkeiten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/