+KAPITEL II INFORMATIONSAUSTAUSCH IN BEZUG AUF INSTITUTE, DIE ÜBER EINE ZWEIGSTELLE TÄTIG SIND
---+Artikel 3 Informationen über Leitung, Verwaltung und Eigentumsverhältnisse
------+Artikel 3 1
------+Artikel 3 2
---+Artikel 4 Informationen über Liquidität und aufsichtliche Erkenntnisse
------+Artikel 4 1
------+Artikel 4 2
------+Artikel 4 3
---+Artikel 5 Informationen über die Solvenz
------+Artikel 5 1
------+Artikel 5 2
------+Artikel 5 3
---+Artikel 6 Informationen über Einlagensicherungssysteme
------+Artikel 6 1
------+Artikel 6 2
------+Artikel 6 3
---+Artikel 7 Informationen über die Begrenzung von Großkrediten
---+Artikel 8 Informationen über die von einem Institut ausgehenden Systemrisiken
---+Artikel 9 Informationen über Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren
------+Artikel 9 1
------+Artikel 9 2
---+Artikel 10 Informationen über die interne Kontrolle
------+Artikel 10 1
------+Artikel 10 2
---+Artikel 11 Informationen über die Verschuldung
------+Artikel 11 1
------+Artikel 11 2
---+Artikel 12 Informationen über allgemeine Nichteinhaltung
------+Artikel 12 1
------+Artikel 12 2
---+Artikel 13 Mitteilung von Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen
------+Artikel 13 1
------+Artikel 13 2
---+Artikel 14 Informationen über Vorkehrungen für Krisensituationen
------+Artikel 14 a)
------+Artikel 14 b)
---+Artikel 15 Information von Behörden eines Aufnahmemitgliedstaats
------+Artikel 15 a)
------+Artikel 15 b)
------+Artikel 15 c)
------+Artikel 15 d)
------+Artikel 15 e)

KAPITEL II INFORMATIONSAUSTAUSCH IN BEZUG AUF INSTITUTE, DIE ÜBER EINE ZWEIGSTELLE TÄTIG SIND

KAPITEL II INFORMATIONSAUSTAUSCH IN BEZUG AUF INSTITUTE, DIE ÜBER EINE ZWEIGSTELLE TÄTIG SIND

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 3 Informationen über Leitung, Verwaltung und Eigentumsverhältnisse
Artikel 4 Informationen über Liquidität und aufsichtliche Erkenntnisse
Artikel 5 Informationen über die Solvenz
Artikel 6 Informationen über Einlagensicherungssysteme
Artikel 7 Informationen über die Begrenzung von Großkrediten

Artikel 7

Informationen über die Begrenzung von Großkrediten

Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats stellen den zuständigen Behörden eines Aufnahmemitgliedstaats Informationen zu allen Fällen bereit, in denen sie festgestellt haben, dass ein Institut die in Teil 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Begrenzungen und Anforderungen für Großkredite nicht eingehalten hat. Die bereitgestellten Informationen erläutern die Situation und die ergriffenen oder geplanten Aufsichtsmaßnahmen.

Artikel 8 Informationen über die von einem Institut ausgehenden Systemrisiken

Artikel 8

Informationen über die von einem Institut ausgehenden Systemrisiken

Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats informieren die zuständigen Behörden eines Aufnahmemitgliedstaats darüber, wenn ein Institut gemäß Artikel 131 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU als global systemrelevantes Institut (G-SRI) oder als anderes systemrelevantes Institut eingestuft wurde. Wenn ein Institut als G-SRI eingestuft wurde, sind ebenfalls Informationen zu der Teilkategorie zu übermitteln, der das Institut zugewiesen wurde.

Artikel 9 Informationen über Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren
Artikel 10 Informationen über die interne Kontrolle
Artikel 11 Informationen über die Verschuldung
Artikel 12 Informationen über allgemeine Nichteinhaltung
Artikel 13 Mitteilung von Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen
Artikel 14 Informationen über Vorkehrungen für Krisensituationen

Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und die zuständigen Behörden eines Aufnahmemitgliedstaats tauschen Informationen über ihre Vorkehrungen für Krisensituationen aus. Sie teilen einander insbesondere Folgendes mit:

Artikel 15 Information von Behörden eines Aufnahmemitgliedstaats

Unbeschadet des nach einer Zweigstelleninspektion gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU vorgeschriebenen Informationsaustauschs stellen die zuständigen Behörden des betreffenden Aufnahmemitgliedstaats den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats folgende Informationen zur Verfügung:

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung