+Abschnitt 4 Das Instrument der Herabschreibung oder Umwandlung
---+Artikel 35 Zielsetzung und Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung
------+Artikel 35 1
------+Artikel 35 2
------+Artikel 35 3
------+Artikel 35 4
------+Artikel 35 5
------+Artikel 35 6
------+Artikel 35 7
------+Artikel 35 8
------+Artikel 35 9
---+Artikel 36 Behandlung von Anteilseignern bei Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung
------+Artikel 36 1
------+Artikel 36 2
------+Artikel 36 3
------+Artikel 36 4
---+Artikel 37 Satz für die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital
------+Artikel 37 a)
------+Artikel 37 b)
---+Artikel 38 Zusätzliche Bestimmungen zum Instrument der Herabschreibung oder Umwandlung
------+Artikel 38 1
------+Artikel 38 2
------+Artikel 38 3
------+Artikel 38 4
---+Artikel 39 Wirkung der Herabschreibung oder Umwandlung
------+Artikel 39 1
------+Artikel 39 2
------+Artikel 39 3
------+Artikel 39 4
---+Artikel 40 Herabschreibung oder Umwandlung von Verbindlichkeiten aus Derivaten
------+Artikel 40 1
------+Artikel 40 2
------+Artikel 40 3
------+Artikel 40 4
---+Artikel 41 Beseitigung verfahrenstechnischer Hindernisse für die Herabschreibung oder Umwandlung
------+Artikel 41 1
------+Artikel 41 2

Abschnitt 4 Das Instrument der Herabschreibung oder Umwandlung

Abschnitt 4 Das Instrument der Herabschreibung oder Umwandlung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 35 Zielsetzung und Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung
Artikel 36 Behandlung von Anteilseignern bei Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung
Artikel 37 Satz für die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Abwicklungsbehörden bei Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung und bei Ausübung der in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe h genannten Befugnis auf unterschiedliche Kategorien von Kapitalinstrumenten und Verbindlichkeiten unterschiedliche Umwandlungsquoten anwenden können, wobei sie nach einem oder beiden der nachstehend genannten Grundsätze vorgehen:

Artikel 38 Zusätzliche Bestimmungen zum Instrument der Herabschreibung oder Umwandlung
Artikel 39 Wirkung der Herabschreibung oder Umwandlung
Artikel 40 Herabschreibung oder Umwandlung von Verbindlichkeiten aus Derivaten
Artikel 41 Beseitigung verfahrenstechnischer Hindernisse für die Herabschreibung oder Umwandlung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung