+27. Die Institute können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche Aspekte …

27. Die Institute können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche Aspekte …

Die Institute können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche Aspekte geschlechtsneutral berücksichtigen. Solche Aspekte können Folgendes umfassen:

  • a. Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsanforderungen, Qualifikationen, Einsatz und Verantwortung, ausgeführte Arbeit und Art der dabei wahrgenommenen Aufgaben11 ;
  • b. der Dienstort und seine Lebenshaltungskosten;
  • c. die hierarchische Ebene der Mitarbeiter und ob die Mitarbeiter Führungsaufgaben haben;
  • d. das Niveau der formalen Bildung der Mitarbeiter;
  • e. die Knappheit von verfügbaren Mitarbeitern auf dem Arbeitsmarkt für Fachstellen;
  • f. die Art des Arbeitsvertrags, auch ob er befristet oder unbefristet ist;
  • g. die Dauer der Berufserfahrung der Mitarbeiter;
  • h. berufliche Zertifizierungen der Mitarbeiter;
  • i. angemessene Zusatzleistungen, einschließlich der Zahlung zusätzlicher Haushalts- oder Kinderzulagen an Mitarbeiter mit Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern.

11 Siehe Empfehlung der Kommission vom 7. März 2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/