+14.1.1 Risikobewertungen
---+214. Die Wertpapierfirma sollte die Ziele der Wertpapierfirma, des Geschäftsbereichs und der …
---+215. Die Wertpapierfirmen sollten alle aktuell bestehenden und künftigen Risiken berücksichtigen …
---+216. Die Wertpapierfirmen sollten außerdem Indikatoren für die Risikoausrichtung der Vergütung …
---+217. Um alle wesentlichen Risiken auf Ebene der Wertpapierfirma und der Geschäftsbereiche …
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14.1.1 Risikobewertungen

14.1.1 Risikobewertungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
214. Die Wertpapierfirma sollte die Ziele der Wertpapierfirma, des Geschäftsbereichs und der …

Die Wertpapierfirma sollte die Ziele der Wertpapierfirma, des Geschäftsbereichs und der Mitarbeiter festlegen. Diese Ziele sollten sich aus ihrer Geschäfts- und Risikostrategie, den Werten des Unternehmens, der Risikoneigung und den langfristigen Interessen ableiten, und auch die Kapital- und Liquiditätskosten sowie die Liquidität der Wertpapierfirma sollten dabei berücksichtigt werden. Die Wertpapierfirmen sollten die Leistungen der Geschäftsbereiche der Wertpapierfirma sowie der identifizierten Mitarbeiter während des Bemessungszeitraums anhand ihrer Ziele bewerten.

215. Die Wertpapierfirmen sollten alle aktuell bestehenden und künftigen Risiken berücksichtigen …

Die Wertpapierfirmen sollten alle aktuell bestehenden und künftigen Risiken berücksichtigen, d. h. sowohl bilanzielle als auch außerbilanzielle Positionen, wobei zu unterscheiden ist zwischen Risiken, die die Wertpapierfirma, die Geschäftsbereiche und die einzelnen Mitarbeiter betreffen. Auch wenn die Wertpapierfirmen üblicherweise alle EBA Public

Risikoarten auf Ebene der Wertpapierfirma tragen, so sind auf der Ebene der einzelnen identifizierten Mitarbeiter oder der Geschäftsbereiche möglicherweise nur einige Risikoarten von Belang.

216. Die Wertpapierfirmen sollten außerdem Indikatoren für die Risikoausrichtung der Vergütung …

Die Wertpapierfirmen sollten außerdem Indikatoren für die Risikoausrichtung der Vergütung verwenden, wenn sich eine genaue Quantifizierung des Risikopotenzials schwierig gestaltet, wie bei Reputations- und operativen Risiken. In diesen Fällen sollte die Risikobewertung auf geeigneten Näherungswerten beruhen, einschließlich Risikoindikatoren, Kapitalanforderungen und Szenarioanalysen.

217. Um alle wesentlichen Risiken auf Ebene der Wertpapierfirma und der Geschäftsbereiche …

Um alle wesentlichen Risiken auf Ebene der Wertpapierfirma und der Geschäftsbereiche konservativ zu berücksichtigen, sollten die Wertpapierfirmen die gleichen Methoden für die Risikomessung zugrunde legen wie für die interne Risikomessung, z. B. im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP). Die Wertpapierfirmen sollten erwarteten und unerwarteten Verlusten und Stressbedingungen Rechnung tragen.

218. Die Wertpapierfirmen sollten der zuständigen Behörde nachweisen können, wie die …

Die Wertpapierfirmen sollten der zuständigen Behörde nachweisen können, wie die Risikoberechnungen nach Geschäftsbereichen und verschiedenen Arten von Risiken aufgeschlüsselt werden können. Der Umfang und die Qualität der Methoden und Modelle, die im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) herangezogen werden, sollten von der Wertpapierfirma in der Vergütungspolitik angemessen widergespiegelt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/