+104. In Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten bei der Bewertung der …

104. In Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten bei der Bewertung der …

In Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten bei der Bewertung der internen Governance die folgenden Kriterien für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden:

  • a. die Größe in Bezug auf die Bilanzsumme der Wertpapierfirma und ihrer Tochterunternehmen im Anwendungsbereich des aufsichtlichen Konsolidierungskreises;
  • b. verwaltete Vermögenswerte;
  • c. ob die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf;

13 EBA-Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2021/14). 35

  • d. die verwahrten und verwalteten Vermögenswerte;
  • e. das Volumen der abgewickelten Kundenaufträge;
  • f. das Volumen der täglichen Handelsströme;
  • g. die geografische Präsenz der Wertpapierfirma und der Umfang ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen, einschließlich in Drittländern und - hoheitsgebieten;
  • h. die Rechtsform der Wertpapierfirma, einschließlich der Frage, ob die Wertpapierfirma zu einer Gruppe gehört, und gegebenenfalls die für die Gruppe vorgenommene Bewertung der Verhältnismäßigkeit;
  • i. ob die Wertpapierfirma zur Verwendung von internen Modellen für die Messung der Kapitalanforderungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2019/2033 befugt ist;
  • j. die Art der genehmigten Tätigkeiten, die von der Wertpapierfirma erbrachten Dienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU und weitere von der Wertpapierfirma erbrachte Dienstleistungen;
  • k. das zugrunde liegende Geschäftsmodell und die Strategie, die Art und Komplexität der Geschäftstätigkeiten und die Organisationsstruktur der Wertpapierfirma;
  • l. die Risikostrategie, der Risikoappetit und das tatsächliche Risikoprofil der Wertpapierfirma, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der SREP-Kapital- und SREP-Liquiditätsbewertungen;
  • m. die Beteiligungsverhältnisse und die Finanzierungsstruktur der Wertpapierfirma;
  • n. den Kundentyp
  • o. die Komplexität der Finanzinstrumente oder Verträge;
  • p. die ausgelagerten Funktionen und Vertriebskanäle;
  • q. die bestehenden Informations- und Kommunikationssysteme (IKT-Systeme), einschließlich der Systeme für einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb und der ausgelagerten Funktionen in diesem Bereich.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/