+9. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten Strategien und Verfahren einführen und aufrechterhalten …

9. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten Strategien und Verfahren einführen und aufrechterhalten …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten Strategien und Verfahren einführen und aufrechterhalten, um ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben a und c der Richtlinie (EU) 2015/849 in Fällen nachzukommen, in denen der Kundenannahmeprozessaus der Ferne erfolgt. Diese Strategien und Verfahren sollten risikoorientiert sein und mindestens Folgendes umfassen:

  • a) eine allgemeine Beschreibung der Anwendung, die die Kredit- und Finanzinstitute für die Erhebung, Überprüfung und Aufzeichnung von Informationen während des gesamten Fern-Kundenannahmeprozesses eingeführt haben. Dies sollte eine Erläuterung der Merkmale und der Funktionsweise der Anwendung umfassen;
  • b) die Fälle, in denen die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess genutzt werden kann, wobei die gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 und im Zuge der unternehmensweiten Risikobewertung ermittelten und bewerteten Risikofaktoren berücksichtigt werden, einschließlich einer Beschreibung der Kategorie von Kunden, Produkten und Dienstleistungen, die für den Fern-Kundenannahmeprozess infrage kommen;
  • c) welche Schritte vollständig autonomisiert sind und für welche Schritte das Eingreifen einer Person erforderlich ist;
  • d) die bestehenden Kontrollen, mit denen sichergestellt wird, dass die erste Transaktion mit einem neuen Kunden erst ausgeführt wird, wenn alle anfänglichen Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden durchgeführt wurden;
  • e) eine Beschreibung der Einführungsschulungen und regelmäßigen Schulungsprogramme, mit denen sichergestellt wird, dass das Personal sensibilisiert ist und aktuelle Kenntnisse über die Funktionsweise der Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozessbesitzt sowie damit verbundenen Risiken, Strategien und Verfahren für den Fern-Kundenannahmeprozess, mit denen diese Risiken begrenzt werden sollen, besitzt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/