+18. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess …

18. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass sie entsprechend den Erwartungen der Kredit- und Finanzinstitute funktioniert. Sie sollten ihre in Absatz 9 beschriebenen Strategien und Verfahren durch eine Beschreibung mindestens folgender Elemente ergänzen:

  • a) die Schritte, die sie unternehmen werden, um sich von der kontinuierlichen Qualität, Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit der während des Verfahrens für den Fern-Kundenannahmeprozess erhobenen Daten zu überzeugen, die auf die Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgestimmt sein sollten, denen das Kredit- und Finanzinstitut ausgesetzt ist;
  • b) Umfang und Häufigkeit dieser regelmäßigen Überprüfungen sowie
  • c) die Umstände, unter denen Ad-hoc-Überprüfungen durchgeführt werden; diese sollten mindestens Folgendes einschließen:
  • a. Änderungen des Risikos hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, dem das Kredit- und Finanzinstituts ausgesetzt ist;
  • b. Mängel bei der Funktionsweise der Anwendung, die im Rahmen von Überwachungs-, Prüfungs- oder Aufsichtstätigkeiten festgestellt werden;
  • c. eine wahrgenommene Zunahme von Betrugsversuchen;
  • d. Änderungen des Rechts- oder Aufsichtsrahmens.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/