+18. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess …
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18. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass sie entsprechend den Erwartungen der Kredit- und Finanzinstitute funktioniert. Sie sollten ihre in Absatz 9 beschriebenen Strategien und Verfahren durch eine Beschreibung mindestens folgender Elemente ergänzen: - a) die Schritte, die sie unternehmen werden, um sich von der kontinuierlichen Qualität, Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit der während des Verfahrens für den Fern-Kundenannahmeprozess erhobenen Daten zu überzeugen, die auf die Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgestimmt sein sollten, denen das Kredit- und Finanzinstitut ausgesetzt ist;
- b) Umfang und Häufigkeit dieser regelmäßigen Überprüfungen sowie
- c) die Umstände, unter denen Ad-hoc-Überprüfungen durchgeführt werden; diese sollten mindestens Folgendes einschließen:
- a. Änderungen des Risikos hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, dem das Kredit- und Finanzinstituts ausgesetzt ist;
- b. Mängel bei der Funktionsweise der Anwendung, die im Rahmen von Überwachungs-, Prüfungs- oder Aufsichtstätigkeiten festgestellt werden;
- c. eine wahrgenommene Zunahme von Betrugsversuchen;
- d. Änderungen des Rechts- oder Aufsichtsrahmens.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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