+18. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren darlegen, wie sie …

18. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren darlegen, wie sie …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren darlegen, wie sie Umfang und Intensität der Überwachung so anpassen, dass sie dem mit dem Kunden verbundenen Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entsprechen und dem Risikoprofil des Kunden gerecht werden, wie es in den Leitlinien der EBA zu den Risikofaktoren und insbesondere in den Leitlinien 4.69 bis 4.75 dargelegt wird. Um das mit einem Kunden verbundene Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu steuern, sollte die Überwachung mindestens die folgenden Schritte umfassen:

  • a. Formulierung von Erwartungen in Bezug auf das Verhalten des Kunden, z. B. hinsichtlich der voraussichtlichen Art und Höhe, des Ursprungs und der Adressaten der Transaktionen, um dem Institut die Möglichkeit zu geben, ungewöhnliche Transaktionen zu erkennen.
  • b. Sicherstellung, dass das Konto des Kunden regelmäßig überprüft wird, um beurteilen zu können, ob Änderungen des Risikoprofils des Kunden gerechtfertigt sind.
  • c. Sicherstellung, dass jede Änderung der zuvor erhaltenen Informationen im Zusammenhang mit der Kundensorgfaltspflicht, die sich auf die Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auswirken könnte, berücksichtigt wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/