+5.1. Transmissions kanäle
---+22. Die Institute sollten die wichtigsten Transmission skanäle, über die sich Umweltrisiken auf …
---+23. Die Institute sollten zuverlässige Datenquellen ermitteln, transparente Methoden anwenden sowie …
---+24. Zur Identifizierung der Transmission skanäle für Umweltrisiken sollten die Institute relevante …
---+25. Die Institute sollten beurteilen , inwieweit ihre Gegenparteien über ihre Wertschöpfungskette …
---+26. Die Institute sollten potenzielle Faktoren zur Risikominderung oder - verstärkung entsprechend …
---+27. Die Institute sollten bewerten, wie sich Transitions - und physische Umweltrisiken über …
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5.1. Transmissions kanäle
5.1. Transmissions kanäle
1. Übersicht
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Regulierung |
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22. Die Institute sollten die wichtigsten Transmission skanäle, über die sich Umweltrisiken auf …
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Die Institute sollten die wichtigsten Transmission skanäle, über die sich Umweltrisiken auf ihre Risikopositionen auswirken können, durch Beobachtung und Beurteilung identifizieren . Zu diesem Zweck sollten sie ein strukturiertes, gut dokumentiertes und regelmäßig überprüftes Verfahren einführen.
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23. Die Institute sollten zuverlässige Datenquellen ermitteln, transparente Methoden anwenden sowie …
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Die Institute sollten zuverlässige Datenquellen ermitteln, transparente Methoden anwenden sowie klar formulierte Annahmen treffen. Gemäß Abschnitt 4.2 der Leitlinien zum Management der Umwelt- , Sozial - und Governance- Risiken (ESG - Risiken) sollten die Institute die erforderlichen Daten auf der Grundlage ihrer Materialitätsbeurteilung erheben.
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24. Zur Identifizierung der Transmission skanäle für Umweltrisiken sollten die Institute relevante …
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Zur Identifizierung der Transmission skanäle für Umweltrisiken sollten die Institute relevante Risiko treiber ermitteln, wobei sowohl Transitionsrisiken als auch physische Risiken zu berücksichtigen sind. Eine nicht abschließende Liste potenzieller Transmission skanäle, sowohl auf Mikro - als auch auf Makroebene, ist im Anhang enthalten.
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25. Die Institute sollten beurteilen , inwieweit ihre Gegenparteien über ihre Wertschöpfungskette …
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Die Institute sollten beurteilen , inwieweit ihre Gegenparteien über ihre Wertschöpfungskette oder durch potenzielle Spillover- Effekte auf die lokale Wirtschaft indirekt Umweltrisiken ausgesetzt sein könn t en, wobei sie mit ihren größten bzw. den am stärksten konzentrierten Gegenparteien beginnen sollten. Wenn solche indirekten Auswirkungen als materiell eingeschätzt werden, sollten die Institute sie in den entsprechenden Transmissions kanälen berücksichtigen.
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26. Die Institute sollten potenzielle Faktoren zur Risikominderung oder - verstärkung entsprechend …
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Die Institute sollten potenzielle Faktoren zur Risikominderung oder - verstärkung entsprechend dem Zeithorizont der Analyse berücksichtigen. Diese können Folgendes umfassen: - a. privater und öffentlicher Versicherungsschutz – unter Berücksichtigung der bestehenden und potenziellen künftigen Versicherungslücken;
- b. die laufenden Bemühungen und zukunftsorientierten Strategien der Gegenparteien im Zusammenhang mit de r Begrenzung des Klimawandels und/oder der Anpassung an den Klimawandel (z. B. Transitionspläne, sofern verfügbar), einschließlich der Risiken, die sich aus einem möglichen Scheitern oder einer Verzögerung bei der wirksamen Umsetzung eines solchen Übergangs bzw. einer solchen Anpassung ergeben; und
- c. einschlägige lokale oder staatliche Anpassungsmaßnahmen, wobei darauf zu achten ist, dass keine allzu optimistischen Regierungsmaßnahmen oder staatlichen Regelungen zur finanziellen Unterstützung zugrunde gelegt werden.
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27. Die Institute sollten bewerten, wie sich Transitions - und physische Umweltrisiken über …
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Die Institute sollten bewerten, wie sich Transitions - und physische Umweltrisiken über relevante Transmission skanäle ausbreiten und sich auf die bestehenden Risikokategorien auswirken, darunter: - a. Geschäftsmodell und strategische Risiken (z. B. höhere Risikokosten und geringere Rentabilität);
- b. Kreditrisiko (z. B. Ausfall von Gegenparteien oder erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit, Auswirkungen auf den Wert von Sicherheiten);
- c. Marktrisiko (z. B. Wertverlust finanzieller Vermögenswerte, erhöhte Volatilität, Ausweitung der Kreditspreads bei bestimmten Vermögenswerten);
- d. Liquiditätsrisiko (z. B. Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanz ierungsmöglichkeiten oder bei der Veräußerung von Vermögenswerten, erhöhter Liquiditätsbedarf der Kunden); und
- e. operatives Risiko (z. B. plötzliche oder fortschreitende Störungen von Prozessen, einschließlich Abwesenheit von Mitarbeitern und IT - Ausfälle).
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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