+Unterabschnitt 2 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
---+Artikel 45 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artículo 45 1.
------+Artículo 45 2.
------+Artículo 45 3.
---+Artikel 45a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artículo 45bis 1.
------+Artículo 45bis 2.
---+Artikel 45b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
------+Artículo 45ter 1.
------+Artículo 45ter 2.
------+Artículo 45ter 3.
------+Artículo 45ter 4.
------+Artículo 45ter 5.
------+Artículo 45ter 6.
------+Artículo 45ter 7.
------+Artículo 45ter 8.
------+Artículo 45ter 9.
---+Artikel 45c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artículo 45quater 1.
------+Artículo 45quater 2.
------+Artículo 45quater 2bis.
------+Artículo 45quater 3.
------+Artículo 45quater 4.
------+Artículo 45quater 5.
------+Artículo 45quater 6.
------+Artículo 45quater 7.
------+Artículo 45quater 8.
------+Artículo 45quater 9.
------+Artículo 45quater 10.
---+Artikel 45d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
------+Artículo 45quinquies 1.
------+Artículo 45quinquies 2.
------+Artículo 45quinquies 3.
------+Artículo 45quinquies 4.
------+Artículo 45quinquies 5.
---+Artikel 45e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
------+Artículo 45sexies 1.
------+Artículo 45sexies 2.
------+Artículo 45sexies 3.
---+Artikel 45f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
------+Artículo 45septies 1.
------+Artículo 45septies 2.
------+Artículo 45septies 2bis.
------+Artículo 45septies 2ter.
------+Artículo 45septies 3.
------+Artículo 45septies 4.
------+Artículo 45septies 5.
---+Artikel 45g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
---+Artikel 45h Verfahren zur Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
------+Artículo 45nonies 1.
------+Artículo 45nonies 2.
------+Artículo 45nonies 3.
------+Artículo 45nonies 4.
------+Artículo 45nonies 5.
------+Artículo 45nonies 6.
------+Artículo 45nonies 7.
------+Artículo 45nonies 8.
---+Artikel 45i Aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
------+Artículo 45decies 1.
------+Artículo 45decies 2.
------+Artículo 45decies 3.
------+Artículo 45decies 4.
------+Artículo 45decies 5.
------+Artículo 45decies 6.
------+Artículo 45decies 7.
---+Artikel 45j Berichterstattung an die EBA
------+Artículo 45undecies 1.
------+Artículo 45undecies 2.
---+Artikel 45k Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artículo 45duodecies 1.
------+Artículo 45duodecies 2.
---+Artikel 45l Berichterstattung
------+Artículo 45terdecies 1.
------+Artículo 45terdecies 2.
------+Artículo 45terdecies 3.
---+Artikel 45m Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
------+Artículo 45quaterdecies 1.
------+Artículo 45quaterdecies 2.
------+Artículo 45quaterdecies 3.
------+Artículo 45quaterdecies 4.
------+Artículo 45quaterdecies 5.
------+Artículo 45quaterdecies 6.
------+Artículo 45quaterdecies 7.
------+Artículo 45quaterdecies 8.

Unterabschnitt 2 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Unterabschnitt 2 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 45 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
Artikel 45c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
Artikel 45e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
Artikel 45f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
Artikel 45g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Artikel 45g

Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Die Abwicklungsbehörde kann die Zentralorganisation oder ein Kreditinstitut, das einer Zentralorganisation ständig zugeordnet ist, von der Anwendung des Artikels 45f teilweise oder ganz ausnehmen, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) 

Das Kreditinstitut und die Zentralorganisation unterliegen der Beaufsichtigung durch dieselbe zuständige Behörde, sind in demselben Mitgliedstaat niedergelassen und Teil derselben Abwicklungsgruppe;

b) 

die Verbindlichkeiten der Zentralorganisation und der ihr ständig zugeordneten Kreditinstitute sind gemeinsame Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der ständig zugeordneten Kreditinstitute werden von der Zentralorganisation in vollem Umfang garantiert;

c) 

die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sowie an Solvenz und Liquidität der Zentralorganisation sowie aller ihr ständig zugeordneten Kreditinstitute werden insgesamt auf der Grundlage konsolidierter Abschlüsse dieser Institute überwacht;

d) 

im Falle von Ausnahmen für ein einer Zentralorganisation ständig zugeordnetes Kreditinstitut ist die Leitung der Zentralorganisation befugt, der Leitung der ihr ständig zugeordneten Institute Weisungen zu erteilen;

e) 

die betreffende Abwicklungsgruppe erfüllt die Anforderung nach Artikel 45e Absatz 3; und

f) 

es ist kein wesentliches tatsächliches oder rechtliches Hindernis für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen der Zentralorganisation und den ihr ständig zugeordneten Kreditinstituten im Fall der Abwicklung vorhanden oder abzusehen.

Artikel 45h Verfahren zur Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 45i Aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
Artikel 45j Berichterstattung an die EBA
Artikel 45k Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45l Berichterstattung
Artikel 45m Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.05.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0059
  • EULAW_ES -

    EULAW_ES