+Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität in der Sanierungsplanung (EBA/GL/2023/06)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der Website …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien wird dargelegt, wie Institute in die Sanierungs- und Gruppensanierungspläne …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien finden Anwendung auf Institute im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 23 der …
---------+7. Für Institute, die keiner Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …
---------+8. Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …
---------+9. Die zuständigen Behörden können regeln, wie diese Leitlinien zur Gänze oder zum Teil auf …
---------+10. Die zuständigen Behörden können von der Anwendung von Teilen der in den Absätzen 26 sowie 41 …
------+Adressaten
---------+11. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 …
------+Begriffsbestimmungen
---------+12. Sofern nicht anders angegeben, kommt den in der Richtlinie 2014/59/EU, der Richtlinie …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+13. Diese Leitlinien gelten ab dem 11.01.2024.
---+4. Festlegung des Rahmens für die Gesamtsanierungskapazität (Overall Recovery Capacity – „ORC“) der Institute
------+14. Zur Bestimmung der Gesamtsanierungskapazität sollten die Institute die folgenden Komponenten …
------+15. Nach der Festlegung der vorherigen Komponenten sollten die Institute die …
------+Abschnitt I. Grundkomponenten der Gesamtsanierungskapazität („ORC“)
------+Liste glaubhafter und realisierbarer Sanierungsoptionen
---------+16. Ausgangspunkt für die Bestimmung der ORC sollte eine umfassende, vollständige Liste glaubhafter …
---------+17. Um sicherzustellen, dass die ORC die Fähigkeit der Institute zur Wiederherstellung ihrer …
---------+18. Die allgemeinen Faktoren für die Bewertung der Glaubhaftigkeit und Realisierbarkeit der …
------+Bandbreite an Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung
---------+19. Die andere Komponente der ORC ist die „Bandbreite an Szenarien erheblicher makroökonomischer …
---------+20. Zur Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ sollten die Institute davon …
---------+21. Unter außergewöhnlichen Umständen, in denen ein Institut geltend macht, es sei nicht in der …
------+Abschnitt II. Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“
------+Ausgangspunkt
---------+22. Die Institute sollten als Ausgangspunkt für die Berechnung der „szenariospezifischen …
------+Zeitrahmen
---------+23. Bei der Bewertung des erwarteten Zeitrahmens für die Sanierungsoption gemäß Artikel 12 Absatz 2 …
---------+24. Die Institute sollten die Auswirkungen der Umsetzung ihrer Sanierungsoptionen bezüglich einer …
---------+25. Bei Sanierungsoptionen mit einem längeren Zeitrahmen als den in Absatz 24 genannten sollten nur …
------+Darstellung
---------+26. Die Institute sollten ihre „szenariospezifische Sanierungskapazität“ mindestens für die …
---------+27. Die Institute sollten ihre „szenariospezifische Sanierungskapazität“ angeben, indem sie die …
------+Abschnitt III. Ermittlung der ORC
------+Schritt 1 – Auswahl der Sanierungsoptionen
---------+28. Zur Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ sollten die Institute aus der …
------+Schritt 2 – Anpassung der Sanierungsoptionen: zusätzliche einschränkende Faktoren
---------+29. Bei der Auswahl von Sanierungsoptionen, die für ein bestimmtes Szenario geeignet sind, sollten …
------+Schritt 3 – Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“
---------+30. Bei der Berechnung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ sollten die Institute einen …
------+Schritt 4 – Bestimmung der ORC-Bandbreite
---------+31. Um die ORC-Bandbreite zu bestimmen, sollten die Institute die höchste bzw. niedrigste …
---+5. Bewertung der ORC durch die zuständigen Behörden
------+32. Bei der Bewertung von Sanierungsplänen sollten die zuständigen Behörden in der in den folgenden …
------+Abschnitt I. Bewertung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“
---------+33. Um die „szenariospezifische Sanierungskapazität“ zu bewerten, die die Institute bei jeder …
---------+34. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die Szenarien im Hinblick auf die in …
---------+35. Die zuständigen Behörden sollten die Glaubhaftigkeit und Realisierbarkeit, einschließlich des …
---------+36. Die zuständigen Behörden sollten, soweit dies angemessen und realisierbar ist, die von den …
---------+37. Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen …
------+Abschnitt II. Bewertung der ORC – „angepasste ORC“
---------+38. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die ORC von den Instituten als Spanne …
---------+39. Auf der Grundlage der Bewertung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ der Institute …
---------+40. Die „angepasste ORC“ sollte die Bewertung der ORC der Institute durch die zuständigen Behörden …
------+Bewertung der ORC
---------+41. Die zuständigen Behörden sollten die gemäß den Absätzen 39 und 40 festgelegte „angepasste ORC“ …
---------+42. In Fällen, in denen sich gemäß Absatz 41 eine „angepasste ORC“ zwischen verschiedenen Stufen …
---------+43. Zur Ergänzung ihrer Bewertung der ORC sollten die zuständigen Behörden allgemeine qualitative …
---------+44. Eine „schwache“ ORC sollte bei der Bewertung des Sanierungsplans des Instituts durch die …
---------+45. Eine als „angemessen, mit Entwicklungspotenzial“ bewertete ORC kann dazu führen, dass in der …
---------+46. Bei der Bewertung der Ermittlung einer wesentlichen Unzulänglichkeit oder eines spezifischen …
---------+47. Die in den Absätzen 41 bis 43 erwähnte Klassifizierung sollte als relevanter Bestandteil ihrer …
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Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität in der Sanierungsplanung (EBA/GL/2023/06)

Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität in der Sanierungsplanung (EBA/GL/2023/06)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/recovery-resolution-and-dgs/guidelines-overall – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Festlegung des Rahmens für die Gesamtsanierungskapazität (Overall Recovery Capacity – „ORC“) der Institute

4. Festlegung des Rahmens für die Gesamtsanierungskapazität (Overall Recovery Capacity – „ORC“) der Institute

5. Bewertung der ORC durch die zuständigen Behörden

5. Bewertung der ORC durch die zuständigen Behörden

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/