+Anwendungsbereich
---+8. Wenn nicht anders mit direktem Bezug auf CRD-Institute oder relevante Institute angegeben …
---+9. Die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegenden CRD-Institute sollten diese Leitlinien auf …
---+10. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Unternehmensführungsstrukturen einschließen, ohne …
---+11. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …
---+12. In Mitgliedstaaten, in denen das Leitungsorgan die Leitungsfunktionen ganz oder teilweise an …
---+13. In Mitgliedstaaten, in denen einige Verantwortlichkeiten, die in diesen Leitlinien dem …
---+14. Die in diesen Leitlinien verwendeten Definitionen von CEO, CFO und Inhabern von …
---+15. Jegliche Verweise auf „Risiken“ in diesen Leitlinien sollten auch Risiken im Zusammenhang mit …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
8. Wenn nicht anders mit direktem Bezug auf CRD-Institute oder relevante Institute angegeben …

Wenn nicht anders mit direktem Bezug auf CRD-Institute oder relevante Institute angegeben, gelten diese Leitlinien für alle Institute gemäß der darin enthaltenen Begriffsbestimmung.

9. Die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegenden CRD-Institute sollten diese Leitlinien auf …

Die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegenden CRD-Institute sollten diese Leitlinien auf individueller, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, die nicht der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen – selbst wenn sie ihren Sitz in einem Drittland haben, einschließlich in Offshore-Finanzzentren gemäß Artikel 109 dieser Richtlinie –, einhalten.

10. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Unternehmensführungsstrukturen einschließen, ohne …

Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Unternehmensführungsstrukturen einschließen, ohne jedoch einer bestimmten Struktur den Vorzug zu geben. Die Leitlinien greifen nicht in die allgemeine Verteilung der Befugnisse nach dem nationalen Gesellschaftsrecht ein. Demgemäß sollten sie ungeachtet der in den Mitgliedstaaten zugrunde liegenden Unternehmensführungsstrukturen (monistische und/oder dualistische Unternehmensverfassung und/oder andere Strukturen) angewandt werden. Das in Artikel 3 Absatz 1 Nummern 7 und 8 der Richtlinie 2013/36/EU definierte Leitungsorgan ist so zu verstehen, dass es (geschäftsführende) Leitungsfunktionen und (nicht geschäftsführende) Aufsichtsfunktionen ausübt.4


4 Siehe ferner Erwägungsgrund 56 der Richtlinie 2013/36/EU.

11. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …

Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion“ werden in diesen Leitlinien verwendet, ohne auf eine bestimmte Unternehmensführungsstruktur Bezug zu nehmen, und Verweise auf die (geschäftsführende) Leitungs- oder die (nicht geschäftsführende) Aufsichtsfunktion sollten so verstanden werden, dass sie sich auf die Organe oder Mitglieder des Leitungsorgans beziehen, die für die betreffende Funktion nach dem nationalen Recht zuständig sind.

12. In Mitgliedstaaten, in denen das Leitungsorgan die Leitungsfunktionen ganz oder teilweise an …

In Mitgliedstaaten, in denen das Leitungsorgan die Leitungsfunktionen ganz oder teilweise an eine Person oder ein internes Leitungsgremium (z. B. CEO, Geschäftsleitung oder Leitungsausschuss) überträgt, sollten die Personen, die diese Leitungsfunktionen auf Grundlage dieser Beauftragung ausüben, als Leitungsfunktion verstanden werden. Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte jeder Verweis auf das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion so verstanden werden, dass auch die Mitglieder eines solchen Leitungsgremiums oder der CEO, wie in diesen Leitlinien definiert, erfasst werden, auch wenn sie nicht als formale Mitglieder des Verwaltungsorgans oder der Verwaltungsorgane des Instituts nach nationalem Recht vorgeschlagen oder bestellt wurden.

13. In Mitgliedstaaten, in denen einige Verantwortlichkeiten, die in diesen Leitlinien dem …

In Mitgliedstaaten, in denen einige Verantwortlichkeiten, die in diesen Leitlinien dem Leitungsorgan zugewiesen werden, direkt von Anteilseignern, Gesellschaftern oder Eigentümern des Instituts anstelle des Leitungsorgans ausgeübt werden, sollten Institute sicherstellen, dass diese Verantwortlichkeiten und zugehörigen Beschlüsse soweit wie möglich gemäß den für das Leitungsorgan geltenden Leitlinien ausgeübt werden.

14. Die in diesen Leitlinien verwendeten Definitionen von CEO, CFO und Inhabern von …

Die in diesen Leitlinien verwendeten Definitionen von CEO, CFO und Inhabern von Schlüsselfunktionen sind rein funktional und sollen nicht die Bestellung dieser leitenden Angestellten oder die Schaffung dieser Positionen auferlegen, es sei denn, dies wird durch einschlägiges EU-Recht oder nationales Recht vorgeschrieben.

15. Jegliche Verweise auf „Risiken“ in diesen Leitlinien sollten auch Risiken im Zusammenhang mit …

Jegliche Verweise auf „Risiken“ in diesen Leitlinien sollten auch Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Risikofaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance einschließen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/