+120. Bei der Prüfung der Risikostrategie, der Risikobereitschaft und des Rahmens für das …
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120. Bei der Prüfung der Risikostrategie, der Risikobereitschaft und des Rahmens für das …
Bei der Prüfung der Risikostrategie, der Risikobereitschaft und des Rahmens für das Risikomanagement einer Wertpapierfirma sollten die zuständigen Behörden mindestens bewerten, ob: - a. die Wertpapierfirmen über ein ganzheitliches firmenweites Risikomanagementrahmenwerk verfügen, der sich auf das gesamte Unternehmen erstreckt, wobei dem wirtschaftlichen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung zu tragen ist, einschließlich der Risiken, die die Wertpapierfirma für sich selbst, ihre Kunden und die Märkte darstellt, sowie der Liquiditätsrisiken, insbesondere derjenigen, die mit wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe der verfügbaren Eigenmittel einhergehen können, oder solchen, durch die die verfügbaren Eigenmittel aufgebraucht werden könnten; 43
- b. das Risikomanagementrahmenwerk alle einschlägigen Risiken unter angemessener Berücksichtigung sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Risiken umfasst;
- c. die Wertpapierfirma bei der Ermittlung und Messung oder bei der Bewertung von Risiken nicht nur quantitative Bewertungsmethoden (einschließlich Stresstests), sondern auch qualitative Risikobewertungsinstrumente (einschließlich Expertenschätzungen und kritischer Analysen) verwendet;
- d. eine effektive Risikoberichterstattung vorliegt, die eine umfassende interne Würdigung und Kommunikation der Risikostrategie sowie wichtiger Risikodaten voraussetzt, sowohl horizontal in der gesamten Wertpapierfirma als auch nach oben und unten entlang der gesamten Kette der Unternehmensführung;
- e. das Risikomanagementrahmenwerk einer Wertpapierfirma Richtlinien, Verfahren, Risikolimite und Risikokontrollen enthält, um so eine angemessene, zeitnahe und laufende Ermittlung, Messung oder Bewertung sowie Überwachung, Steuerung, Minderung und Meldung der Risiken auf Ebene der Geschäftsfelder, auf Ebene der Wertpapierfirma sowie gegebenenfalls auf konsolidierter Ebene sicherzustellen;
- f. anhand der Risikostrategie und der Risikobereitschaft für alle wesentlichen Risiken spezifische Risikolimite festgelegt werden;
- g. die Risikostrategie und die Risikobereitschaft den Risikoappetit und die finanziellen Ressourcen der Wertpapierfirma angemessen berücksichtigen und den aufsichtlichen Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie anderen aufsichtlichen Maßnahmen und Anforderungen Rechnung tragen;
- h. die Wertpapierfirma Verfahren für die Genehmigung von Entscheidungen eingeführt hat, zu denen die Compliance-Funktion oder gegebenenfalls die Risikomanagementfunktion eine negative Stellungnahme abgegeben hat.
5.6.2 Rahmen für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und die interne Risikobewertung (ICARAP)
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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