+4.1 Allgemeine Bestimmungen
---+10. Institute sollten das IRRBB als ein bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer …
---+11. Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen …
---+12. Institute sollten CSRBB im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren und der Beurteilung des …
---+13. Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen …
---+14. Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte der Nettozinsertrag, auf den die Auswirkungen von Zins- …
---+15. Die Veränderung des Nettozinsertrags sollte die Differenz zwischen dem erwarteten …
---+16. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihre bestehenden und künftigen …
---+17. Gestützt auf die Beurteilung ihrer bestehenden und künftigen IRRBB- und CSRBB-Risikopositionen …
---+18. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und künftigen IRRBB- …

4.1 Allgemeine Bestimmungen

4.1.1 IRRBB und CSRBB

  • (i) IRRBB

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
10. Institute sollten das IRRBB als ein bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer …

Institute sollten das IRRBB als ein bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren und der Beurteilung des internen Kapitals ausschließlich, ausdrücklich und umfassend bewerten.

11. Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen …

Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen bestimmt, überwacht und kontrolliert werden. Institute sollten Risiken, die sich aus ihren IRRBB-Risikopositionen ergeben, und die sich auf ihren wirtschaftlichen Wert bzw. auf ihre Messgrößen der Nettozinserträge zuzüglich Marktwertänderungen auswirken, steuern und gegebenenfalls mindern.

  • (ii) CSRBB
12. Institute sollten CSRBB im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren und der Beurteilung des …

Institute sollten CSRBB im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren und der Beurteilung des internen Kapitals stets ausdrücklich und umfassend bewerten und überwachen.

13. Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen …

Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen bewertet, überwacht und kontrolliert werden, sowohl im Hinblick auf den wirtschaftlichen Wert als auch auf die Messgrößen der Nettozinserträge zuzüglich Marktwertänderungen.

  • (iii) Messgröße der Nettozinserträge zuzüglich Marktwertänderungen
14. Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte der Nettozinsertrag, auf den die Auswirkungen von Zins- …

Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte der Nettozinsertrag, auf den die Auswirkungen von Zins- oder Kreditspreadbewegungen zu berechnen sind, durch die Zinserträge und -aufwendungen bestimmt werden. Für diese Zwecke sollten Institute auch Marktwertänderungen von Instrumenten berücksichtigen, die – je nach Rechnungslegungspraxis (beizulegender Zeitwert/nGAAP) – entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder direkt im Eigenkapital (z. B. über das sonstige Ergebnis) ausgewiesen werden. Institute sollten berücksichtigen, wie sich die Höhe des Gewinns und der Verluste und das Kapital aufgrund von Zins- oder Kreditspreadbewegungen kurz- und mittelfristig erhöhen oder vermindern.

15. Die Veränderung des Nettozinsertrags sollte die Differenz zwischen dem erwarteten …

Die Veränderung des Nettozinsertrags sollte die Differenz zwischen dem erwarteten Nettozinsertrag in einem Schock- oder Stressszenario aus der Unternehmensfortführungssicht und dem erwarteten Nettozinsertrag in einem Basisszenario sein.5 Die Veränderung des Marktwerts der Instrumente (beizulegender Zeitwert/nGAAP) sollte die Differenz zwischen dem erwarteten Marktwert in einem Schock- oder Stressszenario aus der Unternehmensfortführungssicht (going-concern perspective) und dem erwarteten Marktwert in einem Basisszenario am Ende des Bewertungshorizonts sein.

4.1.2 Andere Aspekte, Proportionalität


5 Aus EVE-Sicht sollte die Veränderung des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals die Differenz zwischen dem erwarteten wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals in einem Schock- oder Stressszenario und dem erwarteten wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals in einem Basisszenario sein.

16. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihre bestehenden und künftigen …

Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihre bestehenden und künftigen Risikopositionen in Bezug auf IRRBB und CSRBB entsprechend dem Umfang, der Komplexität und des Risikogehalts ihrer Positionen im Anlagebuch auf angemessene Weise ermitteln und dabei ihr Geschäftsmodell, ihre Strategien und ihr aktuelles oder angestrebtes Geschäftsumfeld berücksichtigen.

17. Gestützt auf die Beurteilung ihrer bestehenden und künftigen IRRBB- und CSRBB-Risikopositionen …

Gestützt auf die Beurteilung ihrer bestehenden und künftigen IRRBB- und CSRBB-Risikopositionen sollten Institute Elemente und Erwartungen berücksichtigen, die in diesem Abschnitt 4.1 der Leitlinien und in den Abschnitten zur Ermittlung, Berechnung und Zuweisung von Kapital für die Zwecke des IRRBB (Abschnitt 4.2.2 ), der IRRBB- und CSRBB-Governance-Strategie (Abschnitte 4.2.3 und 4.5.2), der Messung des IRRBB durch ein IMS (Abschnitt 4.3.) und der Überwachung des CSRBB (Abschnitt 4.6) vorgeschrieben sind und diese in einer Weise umsetzen, die den bestehenden und künftigen Risikopositionen gegenüber IRRBB und CSRBB entsprechen.

18. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und künftigen IRRBB- …

Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und künftigen IRRBB- und CSRBB-Risikopositionen auch ihre allgemeine Erfahrenheit und ihre internen Ansätze für das Risikomanagement berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre Ansätze, Verfahren und Systeme für die Steuerung von IRRBB und CSRBB mit ihrem allgemeinen Risikomanagementansatz und ihren spezifischen Ansätzen, Verfahren und Systemen für die Steuerung anderer Risiken übereinstimmen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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