+4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos und zur Beurteilung und Überwachung des Kreditspreadrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs
---+4.1 Allgemeine Bestimmungen
------+10. Institute sollten das IRRBB als ein bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer …
------+11. Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen …
------+12. Institute sollten CSRBB im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren und der Beurteilung des …
------+13. Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass sie angemessen …
------+14. Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte der Nettozinsertrag, auf den die Auswirkungen von Zins- …
------+15. Die Veränderung des Nettozinsertrags sollte die Differenz zwischen dem erwarteten …
------+16. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihre bestehenden und künftigen …
------+17. Gestützt auf die Beurteilung ihrer bestehenden und künftigen IRRBB- und CSRBB-Risikopositionen …
------+18. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und künftigen IRRBB- …
---+4.2 Ermittlung und Steuerung von IRRBB
------+19. Institute sollten alle zinssensitiven Instrumente im Anlagebuch bei der Beurteilung und …
------+20. Institute sollten notleidende Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
------+21. Unbeschadet des Absatzes 10 werden Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von …
------+22. Institute sollten bei der Beurteilung der Höhe, der Arten und der Verteilung des internen …
------+23. Institute sollten nachweisen, dass ihr internes Kapital in einem angemessenen Verhältnis zur …
------+24. Institute sollten in ihrer ICAAP-Analyse zur Höhe des für das IRRBB erforderlichen internen …
------+25. Institute sollten sich nicht nur auf die aufsichtlichen Bewertungen der Kapitaladäquanz für das …
------+26. Bei der Beurteilung der Kapitaladäquanz für das IRRBB sollten folgende Aspekte berücksichtigt …
------+27. Institute sollten die Ergebnisse der Beurteilung der Kapitaladäquanz für das IRRBB in ihren …
------+28. Institute sollten zur Kalibrierung der Höhe des für das IRRBB benötigten internen Kapitals …
------+29. Institute mit internen Kapitalmodellen sollten sicherstellen, dass die interne Kapitalzuweisung …
------+30. Bei der Erwägung der Frage, ob eine Zuweisung von internem Kapital für das IRRBB in Bezug auf …
------+31. Institute sollten Anpassungen des internen Kapitalpuffers in Erwägung ziehen, wenn die …
------+32. Die IRRBB-Strategie eines Instituts – einschließlich der IRRBB-Risikobereitschaft und der …
------+33. Die IRRBB-Risikobereitschaft des Instituts sollte sich nach den akzeptablen Auswirkungen …
------+34. Die allgemeine IRRBB-Strategie sollte zudem die Entscheidung darüber umfassen, inwieweit das …
------+35. Institute sollten Vorschläge zu neuen Produkten, Tätigkeiten, Risiken- oder …
------+36. Institute, die zur Minderung von IRRBB-Risikoposition Derivate einsetzen, sollten über die …
------+37. Institute, die sich bei der Messung ihres IRRBB auf Modelle zum Kundenverhalten stützen …
------+38. Bei Entscheidungen über Sicherungsaktivitäten sollten Instituten die Auswirkungen von …
------+39. Konsolidierende Institute sollten sicherstellen, dass die internen Governance-Regelungen und …
------+40. Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (interne Governance) gemäß den …
------+41. Das Leitungsorgan sollte insbesondere für Folgendes zuständig sein: (a) Verständnis der Art und …
------+42. Institute sollten für entsprechende Vertretungsregelungen und Verfahren sorgen, damit das …
------+43. Institute sollten ihre IRRBB-Risikobereitschaft hinsichtlich des Risikos für IRRBB-Messgrößen …
------+44. Institute sollten Limite festlegen, um die durchgehende Übereinstimmung der …
------+45. Es sollte ein entsprechendes Rahmenkonzept geben, um die Entwicklung von Sicherungsstrategien …
------+Risikoregelwerke und -verfahren
---------+46. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste …
---------+47. Die Regelwerke sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …
---------+48. Alle IRRBB-Regelwerke sollten regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf …
---------+49. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des Instituts …
---------+50. Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollten sicherstellen, dass die IRRBB-Analysen und …
------+Interne Kontrollen
---------+51. In Bezug auf die Regelwerke und Verfahren zur Kontrolle des IRRBB sollten Institute über …
---------+52. Institute sollten ihre internen Kontrollsysteme und Risikomanagementprozesse regelmäßig …
---------+53. Institute sollten ihre Verfahren zur Ermittlung, Messung, Überwachung und Kontrolle des IRRBB …
------+IRRBB-IT-Systeme und Datenqualität
---------+54. Die IT-Systeme und Anwendungen, die ein Institut zur Durchführung, Verarbeitung und …
---------+55. Das IT-System und das Transaktionssystem sollten in der Lage sein, das Zinsanpassungsprofil …
---------+56. Das Transaktionssystem sollte insbesondere bei komplexen, strukturierten Produkten in der Lage …
---------+57. Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die …
---------+58. Die Risikomessgrößen sollten auf verlässlichen Marktdaten und internen Daten beruhen. Institute …
---------+59. Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten, sollten Institute mittels geeigneter Prozesse …
---------+60. Wenn Institute Cashflows (z. B. für Gap-Analysen) verschiedenen Laufzeitbändern oder …
---------+61. Institute sollten die möglichen Gründe für Abweichungen und Unregelmäßigkeiten bei der …
---------+62. Institute sollten geeignete Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass die Daten, die in die …
------+Interne Berichterstattung
---------+63. Institute sollten darauf achten, dass ihre Systeme zur internen Risikoberichterstattung …
---------+64. Die internen Berichte sollten dem Leitungsorgan oder seinen Beauftragten Informationen auf der …
---------+65. Die IRRBB-Berichte sollten aggregierte Informationen umfassen und so detailliert sein, dass das …
---------+66. Die IRRBB-Berichte sollten in regelmäßigen Abständen die Ergebnisse der Modellüberprüfungen und …
---------+67. Die für das Leitungsorgan oder seine Beauftragten erstellten Berichte unterscheiden sich zwar …
---------+68. Diese Berichte sollten das Leitungsorgan oder seine Beauftragten in die Lage versetzen, die …
---------+69. Das interne Messsystem sollte die Berichte in einem Format erzeugen, das es den verschiedenen …
------+Modell-Governance
---------+70. Institute sollten gewährleisten, dass die Validierung der IRRBB-Messmethoden – die unabhängig …
---------+71. Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen: (a) Beurteilung der …
---------+72. Die Strategie sollte in Bezug auf die erwartete Erstvalidierung und laufende Validierung eine …
---------+73. Das Modellrisikomanagement für IRRBB-Messgrößen sollte einem ganzheitlichen Ansatz folgen, an …
---------+74. Die Ergebnisse der Überprüfung und Validierung sowie etwaige Empfehlungen zur Modellnutzung …
---------+75. Für die laufende Überprüfung sollte eine Reihe von auslösenden Ereignissen für Ausnahmefälle …
---------+76. Bereits genehmigte Modelle können auf der Grundlage von Beobachtungen und neuen Informationen …
---------+77. Institute können zur Steuerung und Kontrolle des IRRBB auch auf IRRBB-Modelle von Dritten …
---------+78. Modelleingaben oder -annahmen sollten unabhängig davon, ob sie aus internen Modellverfahren …
---+4.3 Messung des IRRBB durch das interne System eines Instituts
------+79. Institute sollten robuste interne Messsysteme (IMS) verwenden, die alle für ihr Geschäftsmodell …
------+80. Institute sollten ihre IRRBB-Risikoposition in Bezug auf mögliche Änderungen der Messgrößen …
------+81. Werden Margen und andere Spread-Komponenten als Messgrößen für den wirtschaftlichen Wert nicht …
------+82. Bei der Berechnung von Nettozinserträgen zur Beurteilung von IRRBB-Risikopositionen sollten …
------+83. Institute sollten notleidende Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
------+84. Institute sollten sich bei der Messung ihrer IRRBB-Risikoposition nicht nur auf die …
------+85. Institute sollten sich nicht auf eine einzelne Risikomessgröße verlassen, sondern stattdessen …
------+86. Institute sollten die mit jedem quantitativen Instrument und Modell verbundenen Einschränkungen …
------+87. Institute sollten alle Komponenten des IRRBB ermitteln und messen. Sie sollten zur Ermittlung …
------+Tabelle 1: Bestimmung von Subkomponenten des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch
------+Komponente Methode Schwerpunkt
------+a) Verhaltensannahmen für Kundenkonten mit eingebetteter Kundenoption für IRRBB-Zwecke
---------+88. Institute sollten zur Messung und Überwachung des IRRBB jeweils mindestens eine Messgröße des …
---------+89. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …
---------+90. Institute sollten erwägen, ob bei der Cashflow-Modellierung ein bedingter oder unbedingter …
---------+91. Institute sollten das Risiko für jede Währung bewerten, in der sie Positionen halten. Die …
---------+92. Institute sollten bei der Auswahl der Zinsschockszenarien Folgendes berücksichtigen: (a) Ihre …
---------+93. Die Ergebnisse der Schockszenarien sollten auf geeigneter Führungsebene in die …
---------+94. Die IRRBB-Stresstests sollten Bestandteil des ICAAP sein, in dessen Rahmen Institute strenge …
---------+95. Die IRRBB-Stresstests sollten regelmäßig – jedoch mindestens jährlich bzw. bei erhöhter …
---------+96. Das Rahmenkonzept für IRRBB-Stresstests sollte klar definierte Ziele, auf die Geschäftsfelder …
---------+97. Bei unternehmensweiten Stresstests sollten die Wechselwirkung des IRRBB mit anderen …
---------+98. Institute sollten inverse Stresstests durchführen, um (i) Zinsszenarien zu ermitteln, die ihr …
---------+99. Zum Zweck der IRRBB-Beurteilung sollten Institute bei der Prüfung auf Schwachstellen unter …
---------+100. Die Ergebnisse der Stressszenarien sollten auf geeigneter Führungsebene in die …
---------+101. Für die Zwecke der Sensitivitätsanalyse in Stressszenarien sollten die Institute in den …
---------+102. In Fällen, in denen Bilanzinstrumente erheblichen Zinsanpassungsbeschränkungen unterliegen (z. …
---------+103. Institute sollten die zentralen Verhaltens- und Modellierungsannahmen für die Messung des …
---------+104. Bei der Beurteilung des Risikos zinssensitiver Produkte, die an Inflation oder andere …
---------+105. Bei der Messung von IRRBB sind Pensionsverpflichtungen und Pensionsplanvermögen zu …
---------+106. Institute sollten in Bezug auf die verschiedenen IRRBB-Messgrößen gegebenenfalls Annahmen zur …
---------+107. Da sich Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie Strategien mit der Zeit ändern können, sollten …
---------+108. Institute sollten bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionalitäten Folgendes …
---------+109. Institute sollten innerhalb ihres Rahmenkonzepts zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos über …
---------+110. Unbefristete Einlagen von Finanzkunden sollten keiner Verhaltensmodellierung unterzogen …
---------+111. Mit Ausnahme der in Artikel 428f Absatz 2 Buchstabe a der CRR genannten regulierten …
---------+112. Wenn sie Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der …
------+b) Unternehmensplanungsannahmen für Eigenkapital für Zwecke des IRRBB
---------+113. Beschließen Institute, eine Strategie zum Zwecke der Stabilisierung von Erträgen aus dem …
---------+114. Institute sollten bei der Formulierung von Annahmen über die Anlagedauer von Eigenkapital …
---------+115. Die Annahmen über die Anlagedauer, die zur Steuerung der eigenkapitalbedingten Ertragsrisiken …
---------+116. Wenn ein Institut keine expliziten Annahmen über die Anlagedauer von Eigenkapital trifft oder …
---+4.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme
------+117. Artikel 84 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ermächtigt die zuständigen Behörden, von einem …
------+118. Als Mindestanforderung sollten zufriedenstellende interne Systeme in Übereinstimmung mit …
------+119. Genauer gesagt sollten interne Systeme zumindest in den folgenden Fällen als nicht …
---+4.5 Ermittlung und Beurteilung von CSRBB
------+120. CSRBB erfasst zwei Komponenten: (a) die Änderungen des „Marktkreditspreads“ oder „Marktpreises …
------+121. CSRBB berücksichtigt nicht die Auswirkungen von Bonitätsänderungen während des …
------+122. CSRBB schließt notleidende Risikopositionen aus.
------+123. Bei der Beurteilung von Veränderungen der Kreditrisikoprämie und der Bewegungen der …
------+124. Institute sollten kein Instrument im Anlagebuch vorab aus dem Umfang des CSRBB ausschließen …
------+125. Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von …
------+126. Die CSRBB-Strategie eines Instituts – einschließlich der CSRBB-Risikobereitschaft – sollte …
------+127. Die CSRBB-Risikobereitschaft des Instituts sollte sich nach den Auswirkungen schwankender …
------+128. Institute sollten sicherstellen, dass Verfahren zur Ermittlung, Messung und Überwachung von …
------+129. Konsolidierende Institute sollten sicherstellen, dass die internen Governance-Regelungen und …
------+130. Was die interne Unternehmensführung und -kontrolle (Governance) gemäß den Artikeln 74 und 88 …
------+131. Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollte(n) insbesondere für Folgendes verantwortlich …
------+132. Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan …
------+Risikoregelwerke und -verfahren
---------+133. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste …
---------+134. Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …
---------+135. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des …
---------+136. Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollten sicherstellen, dass die CSRBB-Analysen und …
------+Interne Kontrollen
---------+137. In Bezug auf die Regelwerke und Verfahren zur Kontrolle des CSRBB sollten Institute über …
---------+138. Institute sollten ihre Verfahren zur Ermittlung, Messung, Überwachung und Kontrolle des CSRBB …
------+CSRBB-IT-Systeme und Datenqualität
---------+139. Die IT-Systeme und Anwendungen, die ein Institut zur Durchführung, Verarbeitung und …
---------+140. Das IT-System sollte in der Lage sein, die Kreditspreadmerkmale der Produkte zu erfassen.
---------+141. Die Systeme zur Messung des CSRBB sollten in der Lage sein, die CSRBB-Merkmale aller Produkte …
---------+142. Die Risikomessgrößen sollten auf verlässlichen Marktdaten und internen Daten beruhen. …
---------+143. Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten, sollten Institute mittels geeigneter Prozesse …
------+Interne Berichterstattung
---------+144. Institute sollten darauf achten, dass ihre Systeme zur internen Risikoberichterstattung …
---------+145. Die internen Berichte sollten dem Leitungsorgan oder seinen Beauftragten Informationen auf den …
---------+146. Die CSRBB-Berichte sollten aggregierte Informationen umfassen und so detailliert sein, dass …
---------+147. Die CSRBB-Berichte sollten in regelmäßigen Abständen die Ergebnisse der Modellüberprüfungen …
---------+148. Die für das Leitungsorgan oder seine Beauftragten erstellten Berichte unterscheiden sich zwar …
---------+149. Diese Berichte sollten das Leitungsorgan oder seine Beauftragten in die Lage versetzen, die …
---------+150. Das interne Messsystem sollte die Berichte in einem Format erzeugen, das es den verschiedenen …
------+Modell-Governance
---------+151. Institute sollten gewährleisten, dass die Validierung der CSRBB-Messmethoden – die unabhängig …
---+4.6 CSRBB-Überwachung
------+152. Institute sollten robuste interne Messsysteme (IMS) verwenden, die alle für ihr …
------+153. Institute sollten ihre CSRBB-Risikoposition in Bezug auf mögliche Änderungen an den …
------+154. Institute sollten ihre eigenen Annahmen und Berechnungsmethoden für die Bewertung des CSRBB …
------+155. Institute sollten die mit jedem quantitativen Instrument und Modell verbundenen …
------+156. Ausnahmsweise können Institute bei der praktischen Umsetzung von Absatz 120 und aus Gründen …
------+157. Institute sollten die zentralen Modellierungsannahmen für die Messung des CSRBB vollständig …
------+158. Institute sollten die Auswirkungen der Bilanzierungsmethoden auf die CSRBB-Messung …
------+159. Wenn die Verlässlichkeit und Stabilität von Diversifikationsannahmen angemessen validiert und …
------+160. Da sich Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie Strategien mit der Zeit ändern, sollten …
------+161. Für die Zwecke des CSRBB sollten die Institute eine sorgfältige Dokumentation zur …

4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos und zur Beurteilung und Überwachung des Kreditspreadrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs

4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos und zur Beurteilung und Überwachung des Kreditspreadrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
4.1 Allgemeine Bestimmungen

4.1.1 IRRBB und CSRBB

  • (i) IRRBB
4.2 Ermittlung und Steuerung von IRRBB

4.2.1 IRRBB-Umfang

4.3 Messung des IRRBB durch das interne System eines Instituts

4.3.1 Allgemeine Vorgehensweise bei der Messung des IRRBB

4.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

4.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

4.5 Ermittlung und Beurteilung von CSRBB

4.5.1 Umfang des CSRBB

4.6 CSRBB-Überwachung

4.6.1 Allgemeiner Ansatz zur CSRBB-Überwachung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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