+11. Estimation of proxies for Stressed VaR
---+1. Eine eingeschränkte Datenbasis kann die Heranziehung von Proxies für die VaR-Bestimmung …
---+2. Fehlt ein Risikofaktor in der Stressperiode, weil er in dieser Periode nicht beobachtbar war (z. …
---+3. Die Institute können den fehlenden Faktor auch einem anderen, im Hinblick auf die Volatilität …
---+4. Wird ein VaR-Modell durch Einbeziehung eines Risikofaktors verbessert, sollte das betreffende …
---+5. Die Nutzung dieser Proxies, einschließlich Vereinfachungen und etwaiger Auslassungen, ist nur …
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11. Estimation of proxies for Stressed VaR
11. Estimation of proxies for Stressed VaR
1. Übersicht
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Regulierung |
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1. Eine eingeschränkte Datenbasis kann die Heranziehung von Proxies für die VaR-Bestimmung …
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Eine eingeschränkte Datenbasis kann die Heranziehung von Proxies für die VaR-Bestimmung erfordern. Im Falle des VaR unter Stressbedingungen spielen Proxies eine noch größere Rolle und es wird erwartet, dass alle zur VaR-Bestimmung herangezogenen Proxies bei der Ermittlung des sVaR ebenso erforderlich sein werden wie möglicherweise zusätzliche Proxies. Während in den historischen Daten nicht vorhandene neue Risikofaktoren im VaR jedoch nur auf „vorübergehender“ Basis eine Proxy für die VaR-Berechnung erfordern dürften (z. B. stünden nach einem Jahr genügend echte Informationen für die Vervollständigung der einen Zwölfmonatszeitraum umfassenden Datenreihe zur Verfügung), müsste dieselbe Proxy für Zwecke der sVaR-Bestimmung (wegen der höheren Konstanz der historischen Zeitreihen) auf „dauerhafter“ Basis notwendig sein.
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2. Fehlt ein Risikofaktor in der Stressperiode, weil er in dieser Periode nicht beobachtbar war (z. …
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Fehlt ein Risikofaktor in der Stressperiode, weil er in dieser Periode nicht beobachtbar war (z. B. im Fall neu an der Börse notierter Aktien), kann das Institut einen anderen Risikofaktor heranziehen (hier zum Beispiel andere Aktien aus demselben Sektor mit vergleichbarem Risiko und Geschäftsprofil), für den Informationen zur Verfügung stehen und bei dem nachgewiesen werden kann, dass er ein stark korreliertes Verhalten mit dem Faktor aufweist, den das Institut zu erfassen versucht. Werden diese Proxies zugrunde gelegt, sollten die Institute prüfen, ob die Annahme einer 100%igen Korrelation zwischen dem Risikofaktor und dessen Proxy angemessen ist.
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3. Die Institute können den fehlenden Faktor auch einem anderen, im Hinblick auf die Volatilität …
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Die Institute können den fehlenden Faktor auch einem anderen, im Hinblick auf die Volatilität ähnlichen (wenn auch nicht zwangsläufig korrelierten) Faktor zuordnen. In diesem Fall sollten sie nachweisen, dass dieser Ansatz konservativ und geeignet ist.
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4. Wird ein VaR-Modell durch Einbeziehung eines Risikofaktors verbessert, sollte das betreffende …
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Wird ein VaR-Modell durch Einbeziehung eines Risikofaktors verbessert, sollte das betreffende Institut diesen Faktor auch in seine sVaR-Berechnungen aufnehmen. In bestimmten Fällen kann dies die Überprüfung historischer Datenreihen auf die Risikofaktoren und die Einführung einer geeigneten Proxy bedeuten. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn ein neuer Risikofaktor, so wie in Anhang V Nummer 12 erster Satz der Richtlinie 2006/49/EG in der durch die Richtlinie 2010/76/EU geänderten Fassung gefordert, für Bewertungszwecke in das VaR-Modell eingeht.
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5. Die Nutzung dieser Proxies, einschließlich Vereinfachungen und etwaiger Auslassungen, ist nur …
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Die Nutzung dieser Proxies, einschließlich Vereinfachungen und etwaiger Auslassungen, ist nur gerechtfertigt, wenn sie hinlänglich dokumentiert wird und ihre Grenzen in der Eigenkapitalbewertung des Instituts berücksichtigt und behandelt werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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