+20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
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20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen und dieser Leitlinien sollten die Wertpapierfirmen und die zuständigen Behörden die folgenden Aspekte berücksichtigen: - a. die Größe in Bezug auf die Bilanzsumme der Wertpapierfirma und ihrer Tochterunternehmen im Anwendungsbereich des aufsichtlichen Konsolidierungskreises;
- b. ob gemäß den Kriterien in Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 die bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte der Wertpapierfirma in den dem jeweiligen Geschäftsjahr unmittelbar vorangegangenen vier Jahren im Durchschnitt maximal 100 Mio. EUR wert waren;
- c. verwaltete Vermögenswerte;
- d. ob die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf;
- e. die verwahrten und verwalteten Vermögenswerte;
- f. das Volumen der abgewickelten Kundenaufträge;
- g. das Volumen der täglichen Handelsströme;
- h. die geografische Präsenz der Wertpapierfirma und der Umfang ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen, einschließlich in Drittländern und -hoheitsgebieten;
- i. die Rechtsform der Wertpapierfirma, einschließlich der Tatsache, ob die Wertpapierfirma zu einer Gruppe gehört, und gegebenenfalls die für die Gruppe vorgenommene Bewertung der Verhältnismäßigkeit;
- j. ob die Wertpapierfirma börsennotiert ist oder nicht;
- k. ob die Wertpapierfirma zur Verwendung von internen Modellen für die Messung der Kapitalanforderungen befugt ist (z. B. der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz);
- l. die Art der genehmigten Tätigkeiten, die von der Wertpapierfirma erbrachten Dienstleistungen (z. B. Abschnitte A und B des Anhangs I zur Richtlinie 2014/65/EU) und weitere von der Wertpapierfirma erbrachte Dienstleistungen (z. B. Clearing-Dienste);
- m. das zugrunde liegende Geschäftsmodell und die Strategie, die Art und Komplexität der Geschäftstätigkeiten und die Organisationsstruktur der Wertpapierfirma;
- n. die Risikostrategie, der Risikoappetit und das tatsächliche Risikoprofil der Wertpapierfirma, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der SREP-Kapital- und SREP-Liquiditätsbewertungen;
- o. die Beteiligungsverhältnisse und die Finanzierungsstruktur der Wertpapierfirma;
- p. den Kundentyp
- q. die Komplexität der Finanzinstrumente oder Verträge.
- r. die ausgelagerten Funktionen und Vertriebskanäle sowie
- s. die bestehenden informationstechnischen Systeme (IT-Systeme), einschließlich der Systeme für einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb und der ausgelagerten Funktionen in diesem Bereich.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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