+20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …

20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …

Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen und dieser Leitlinien sollten die Wertpapierfirmen und die zuständigen Behörden die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • a. die Größe in Bezug auf die Bilanzsumme der Wertpapierfirma und ihrer Tochterunternehmen im Anwendungsbereich des aufsichtlichen Konsolidierungskreises;
  • b. ob gemäß den Kriterien in Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 die bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte der Wertpapierfirma in den dem jeweiligen Geschäftsjahr unmittelbar vorangegangenen vier Jahren im Durchschnitt maximal 100 Mio. EUR wert waren;
  • c. verwaltete Vermögenswerte;
  • d. ob die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf;
  • e. die verwahrten und verwalteten Vermögenswerte;
  • f. das Volumen der abgewickelten Kundenaufträge;
  • g. das Volumen der täglichen Handelsströme;
  • h. die geografische Präsenz der Wertpapierfirma und der Umfang ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen, einschließlich in Drittländern und -hoheitsgebieten;
  • i. die Rechtsform der Wertpapierfirma, einschließlich der Tatsache, ob die Wertpapierfirma zu einer Gruppe gehört, und gegebenenfalls die für die Gruppe vorgenommene Bewertung der Verhältnismäßigkeit;
  • j. ob die Wertpapierfirma börsennotiert ist oder nicht;
  • k. ob die Wertpapierfirma zur Verwendung von internen Modellen für die Messung der Kapitalanforderungen befugt ist (z. B. der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz);
  • l. die Art der genehmigten Tätigkeiten, die von der Wertpapierfirma erbrachten Dienstleistungen (z. B. Abschnitte A und B des Anhangs I zur Richtlinie 2014/65/EU) und weitere von der Wertpapierfirma erbrachte Dienstleistungen (z. B. Clearing-Dienste);
  • m. das zugrunde liegende Geschäftsmodell und die Strategie, die Art und Komplexität der Geschäftstätigkeiten und die Organisationsstruktur der Wertpapierfirma;
  • n. die Risikostrategie, der Risikoappetit und das tatsächliche Risikoprofil der Wertpapierfirma, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der SREP-Kapital- und SREP-Liquiditätsbewertungen;
  • o. die Beteiligungsverhältnisse und die Finanzierungsstruktur der Wertpapierfirma;
  • p. den Kundentyp
  • q. die Komplexität der Finanzinstrumente oder Verträge.
  • r. die ausgelagerten Funktionen und Vertriebskanäle sowie
  • s. die bestehenden informationstechnischen Systeme (IT-Systeme), einschließlich der Systeme für einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb und der ausgelagerten Funktionen in diesem Bereich.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/