+25. Unbeschadet der dem Leitungsorgan gemäß der Richtlinie 2014/65/EU übertragenen Aufgaben und …

25. Unbeschadet der dem Leitungsorgan gemäß der Richtlinie 2014/65/EU übertragenen Aufgaben und …

Unbeschadet der dem Leitungsorgan gemäß der Richtlinie 2014/65/EU übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten sollten die Zuständigkeiten des Leitungsorgans die Festlegung, Genehmigung und die Beaufsichtigung der Umsetzung der folgenden Aspekte umfassen:

  • a. die allgemeine Geschäftsstrategie und die zentralen Strategien der Wertpapierfirma innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Interessen und der Solvenz der Wertpapierfirma;
  • b. die allgemeine Risikostrategie, einschließlich des Risikoappetits der Wertpapierfirma und ihres Risikomanagementrahmens sowie angemessener Strategien und Verfahren, unter Berücksichtigung des makroökonomischen Umfelds und des Geschäftszyklus der Wertpapierfirma sowie Maßnahmen zur Sicherstellung, dass das Leitungsorgan Angelegenheiten des Risikomanagements ausreichend Zeit widmet; ein angemessener und wirksamer Rahmen für die interne Governance und die interne Kontrolle, der eine klare Organisationsstruktur und gut funktionierende interne Kontrollmechanismen umfasst. Diese Mechanismen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion sowie, sofern gemäß Titel I geeignet und angemessen, Funktionen des internen Risikomanagements und der internen Revision umfassen, die über ausreichende Befugnisse, ausreichendes Gewicht und ausreichende Ressourcen verfügen, um ihre Funktionen unabhängig wahrzunehmen und die Einhaltung der geltenden aufsichtlichen Anforderungen im Rahmen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten, sowie zudem auf das Liquiditätsmanagement der Wertpapierfirma ausgerichtet sind;
  • c. eine Vergütungspolitik, die mit den in den Artikeln 26 sowie 30 bis 33 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und den Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 in Einklang steht7 ;
  • d. Regelungen, die auf die Sicherstellung abzielen, dass die Beurteilungen der individuellen und kollektiven Eignung des Leitungsorgans wirksam durchgeführt werden, die Zusammensetzung und Nachfolgeplanung des Leitungsorgans angemessen sind und das Leitungsorgan seine Funktionen wirksam wahrnimmt8 ;
  • e. einen Prozess für die Auswahl und Beurteilung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen9 ;
  • f. Regelungen, die darauf abzielen, die interne Funktionsweise der einzelnen Ausschüsse des Leitungsorgans, sofern diese eingerichtet sind, sicherzustellen, mit genauen Angaben zu folgenden Aspekten:
i.Rolle, Zusammensetzung und Aufgaben der einzelnen Ausschüsse;
ii.ein angemessener Informationsfluss, einschließlich der Dokumentation von Empfehlungen und Schlussfolgerungen, sowie Berichtswege zwischen den einzelnen Ausschüssen und dem Leitungsorgan, den zuständigen Behörden und sonstigen Parteien;
  • g. eine Risikokultur gemäß Abschnitt 8 dieser Leitlinien, die auf das Risikobewusstsein und das Risikoverhalten der Wertpapierfirma ausgerichtet ist;
  • h. eine Unternehmenskultur und Unternehmenswerte gemäß Abschnitt 9, durch die verantwortliches und ethisches Verhalten gefördert wird, einschließlich eines Verhaltenskodex oder eines ähnlichen Instruments;
  • i. Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten in der Wertpapierfirma gemäß Abschnitt 10 und für das Personal gemäß Abschnitt 11 sowie
  • j. Regelungen, die darauf abzielen, die Integrität der Systeme für die Rechnungslegung und das Berichtswesen sicherzustellen, einschließlich der finanziellen und operativen Kontrollen und der Einhaltung von Rechtsvorschriften und einschlägigen Standards.

7 Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034.

8 Siehe auch die gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

9 Siehe auch die gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/