+20. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …
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20. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen als relevant für die Ausübung der Aufgaben der zentralen Meldestelle erachten, wenn die Informationen auf eine mögliche GW oder TF hindeuten oder für die Erkennung von GW-/TF-Risiken, -Trends, -Mustern oder -Typologien hilfreich sein könnten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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