+20. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …

20. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen als relevant für die Ausübung der Aufgaben der zentralen Meldestelle erachten, wenn die Informationen auf eine mögliche GW oder TF hindeuten oder für die Erkennung von GW-/TF-Risiken, -Trends, -Mustern oder -Typologien hilfreich sein könnten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/