+79. Das Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut sollte a) ein Mitglied des Leitungsorgans oder aus …
|
79. Das Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut sollte a) ein Mitglied des Leitungsorgans oder aus …
Das Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut sollte - a) ein Mitglied des Leitungsorgans oder aus dem Kreis der Führungskräfte eine für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Führungskraft auf Ebene des Mutterunternehmens sowie einen Geldwäschebeauftragten der Gruppe benennen;
- b) eine organisatorische und operationelle Koordinierungsstruktur auf Gruppenebene mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen für die Steuerung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einsetzen, um diese Position in die Lage zu versetzen, Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem geltenden nationalen Recht zu steuern und zu verhindern;
- c) die internen Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Gruppe genehmigen und dafür sorgen, dass diese mit der Struktur der Gruppe sowie mit der Größe und den Merkmalen der zu ihr gehörenden Kredit- und Finanzinstitute in Einklang stehen;
- d) einen Kontrollmechanismus zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene einrichten;
- e) die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene regelmäßig bewerten; und
- f) für ein Kredit- oder Finanzinstitut, das Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen im Inland, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland unterhält, einen Geldwäschebeauftragten der Gruppe als Koordinator ernennen, um die Umsetzung der Strategie der Gruppe und die Einführung angemessener und geeigneter Systeme und Verfahren für eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch alle an Finanztätigkeiten beteiligte Unternehmen der Gruppe sicherzustellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|