+20. Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung: „d) Das betreffende Respondenzinstitut macht …
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20. Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung: „d) Das betreffende Respondenzinstitut macht …
Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung: „d) Das betreffende Respondenzinstitut macht umfangreiche Geschäfte mit Sektoren, die mit einem erhöhten GW/TF-Risiko verbunden sind. Es tätigt beispielsweise: - i. erhebliche Finanztransfergeschäfte;
- ii. Finanztransfergeschäfte im Auftrag bestimmter Finanztransferdienstleister oder Devisenhändler;
- iii. Finanztransfergeschäfte im Namen von oder mit Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/11143 handelt, und die an ein rechtliches und aufsichtliches AGW/BTF-System gebunden sind, das weniger solide ist als das in der Richtlinie (EU) 2015/849 vorgesehene System, oder die keinen AGW/BTF-Pflichten unterliegen;
- iv. erhebliche Finanztransfergeschäfte im Namen von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, deren Geschäftsmodell auf die Bereitstellung der in Leitlinie 21.3 Buchstabe d beschriebenen Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet ist;
- v. Finanztransfergeschäfte mit Gebietsfremden; oder
- vi. Finanztransfergeschäfte in einer anderen Währung als der des Landes, in dem sie ansässig sind.
3 Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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