+20. Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung: „d) Das betreffende Respondenzinstitut macht …

20. Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung: „d) Das betreffende Respondenzinstitut macht …

Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung:

„d) Das betreffende Respondenzinstitut macht umfangreiche Geschäfte mit Sektoren, die mit einem erhöhten GW/TF-Risiko verbunden sind. Es tätigt beispielsweise:

  • i. erhebliche Finanztransfergeschäfte;
  • ii. Finanztransfergeschäfte im Auftrag bestimmter Finanztransferdienstleister oder Devisenhändler;
  • iii. Finanztransfergeschäfte im Namen von oder mit Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/11143 handelt, und die an ein rechtliches und aufsichtliches AGW/BTF-System gebunden sind, das weniger solide ist als das in der Richtlinie (EU) 2015/849 vorgesehene System, oder die keinen AGW/BTF-Pflichten unterliegen;
  • iv. erhebliche Finanztransfergeschäfte im Namen von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, deren Geschäftsmodell auf die Bereitstellung der in Leitlinie 21.3 Buchstabe d beschriebenen Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet ist;
  • v. Finanztransfergeschäfte mit Gebietsfremden; oder
  • vi. Finanztransfergeschäfte in einer anderen Währung als der des Landes, in dem sie ansässig sind.

3 Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/