+47. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten die Risikofaktoren auf der Grundlage der in den Leitlinien …

47. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten die Risikofaktoren auf der Grundlage der in den Leitlinien …

PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten die Risikofaktoren auf der Grundlage der in den Leitlinien der EBA für GW/TF-Risikofaktoren festgelegten Risikofaktoren sowie die relevanten Risikofaktoren aus ihrer unternehmensweiten und der sektorspezifischen oder nationalen Risikobewertung, soweit diese verfügbar ist, bestimmen. Zu den Risikofaktoren sollten mindestens folgende gehören:

  • a) Transfers, die einen vorher festgelegten Schwellenwert überschreiten, unter Berücksichtigung des Durchschnittswerts der von ihnen routinemäßig bearbeiteten Transfers und dessen, was einen ungewöhnlich großen Transfer darstellt, basierend auf ihrem jeweiligen Geschäftsmodell;
  • b) Transfers, bei denen der Zahler, der Originator, der Zahlungsempfänger, der Begünstigte, der PSP des Zahlers, der CASP des Originators, der PSP des Zahlungsempfängers oder der CASP des Begünstigten in Ländern oder Gebieten ansässig sind, die restriktiven Maßnahmen, einschließlich gezielter finanzieller Sanktionen, unterliegen, oder in Ländern oder Gebieten, in denen ein hohes Risiko der Umgehung restriktiver Maßnahmen oder gezielter finanzieller Sanktionen besteht;
  • c) Transfers, bei denen Zahler, Originator, Zahlungsempfänger, Begünstigter, PSP des Zahlers, CASP des Originators, PSP des Zahlungsempfängers oder der CASP des Begünstigten in einem Land ansässig sind, das mit einem hohen GW-/TF-Risiko verbunden ist, einschließlich, aber nicht nur:
  • i) Länder, die von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 als Länder mit hohem Risiko eingestuft wurden; und
  • ii) Länder, in denen auf der Grundlage glaubwürdiger Quellen wie Bewertungen, gegenseitige Evaluierungen, Bewertungsberichte oder veröffentlichte Follow-up-Berichte Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen, die nicht im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2015/849 oder den FATF-Empfehlungen stehen, und Länder, die diese Anforderungen nicht wirksam umgesetzt haben;
  • d) Transfers, bei denen der PSP des Zahlers, der CASP des Originators, der IPSP, der ICASP und der PSP des Zahlungsempfängers oder der CASP des Begünstigten in einem Land ansässig sind, das nach öffentlich zugänglichen Angaben die Verpflichtung zur Einholung, Aufbewahrung und Übermittlung von Angaben über den Originator und den Begünstigten bei der Durchführung von Geldtransfers und virtuellen Transfers von virtuellen Vermögenswerten noch nicht umgesetzt hat;
  • e) Transfers mit Unternehmen, die in einem Drittland ansässig sind, das keine Zulassungsregelungen hat oder die Tätigkeit von PSP im Falle von Geldtransfers und CASP im Falle von Kryptowerte-Transfers nicht reguliert;
  • f) Transfers mit selbst gehosteten Adressen;
  • g) Transfers von oder an Konten, Adressen oder Wallets, von denen bekannt ist, dass sie mit verdächtigen Aktivitäten in Verbindung stehen;
  • h) eine negative Bilanz bei der Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen des vorangehenden PSP, IPSP, CASP oder ICASP in der Transferkette auf der Grundlage öffentlicher Angaben;
  • i) Transfers von PSP, IPSP, CASP oder ICASP, bei denen festgestellt wurde, dass sie die vorgeschriebenen Angaben wiederholt ohne triftigen Grund nicht zur Verfügung gestellt haben, oder von einem PSP, IPSP, CASP oder ICASP, der zuvor bekanntermaßen mehrfach ohne triftigen Grund die verlangten Angaben nicht übermittelt hat, auch wenn er dies nicht wiederholt versäumt hat;
  • j) die Verwendung anderer Techniken, um Transaktionen zu schichten, die die Rückverfolgung von Kryptowerten erschweren, indem sie den Weg zum Originator verschleiern, einschließlich, aber nicht nur:
  • i) entgegengenommene und rasch weiter transferierte Gelder und Kryptowerte, wodurch die Transferkette künstlich erweitert wird;
  • ii) Techniken, Produkte oder Dienstleistungen zur Erhöhung der Anonymität, einschließlich, aber nicht nur Mixer oder Tumbler, Anonymisierer für das Internetprotokoll (IP) und Stealth-Adressen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/