+53. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten bei ihrer Bewertung vor der Entscheidung über das geeignete …

53. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten bei ihrer Bewertung vor der Entscheidung über das geeignete …

PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten bei ihrer Bewertung vor der Entscheidung über das geeignete Vorgehen berücksichtigen, ob gegebenenfalls:

  • a) die Angaben die Bestimmung des Gegenstands der Datenübermittlung ermöglichen; und
  • b) einer oder mehrere risikoerhöhende Faktoren erkannt wurden, die darauf schließen lassen könnten, dass der Transfer mit einem hohen GW/TF-Risiko verbunden ist oder Anlass zum Verdacht auf GW/TF bietet.

4.6.2. Zurückweisung oder Zurücküberweisung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 12 Buchstabe a, Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1113

Geldtransfers und Kryptowertetransfers

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/