+6. Wirkung der Kreditrisikominderung
---+6.1 Wirkung einer Besicherung mit Sicherheitsleistung
------+26. Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit …
------+27. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung einer Kreditrisikominderung von …
------+28. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung einer Kreditrisikominderung von Netting von …
------+29. Für die Zwecke der LGD-Schätzung gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. …
------+30. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung der Kreditrisikominderung von Sicherheiten gemäß …
---+6.2 Wirkung einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung
------+31. Die Institute können die Wirkung der Kreditrisikominderung von einer Absicherung ohne …
------+32. Institute sollten über klare Richtlinien für die Bewertung der Wirkung einer Absicherung ohne …
------+33. Eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, die nicht den Anforderungen an die …
------+34. Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, sollten sie …
------+35. Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, kann die …
------+36. Institute dürfen den in Absatz 31(a)(ii) dargelegten Risikoparametersubstitutionsansatz nur …
------+37. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz oder den …
------+38. Für die Zwecke des Absatzes 37, falls eine gegebene Absicherung ohne Sicherheitsleistung die …
------+39. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden und der Schuldner ausgefallen …
------+40. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden, sollten die anderen nach …
------+41. Wenn Institute die Risikoparameter in einzelnen Fällen anpassen, indem die Absicherung ohne …
------+42. Wenn Institute einen der in Absatz 31(a) beschriebenen Ansätze anwenden und die resultierenden …
------+43. Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und der Berechnung der …
------+44. Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und die Berechnung der …
------+45. Institute sollten die Risikogewichtsuntergrenze in folgender Weise berechnen: (a) Wenn die …
------+46. Für die Zwecke des Absatzes 45 und zur Anerkennung der Wirkung mehrfacher …
------+47. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung der Kreditrisikominderung von mehrfachen …

6. Wirkung der Kreditrisikominderung

6. Wirkung der Kreditrisikominderung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6.1 Wirkung einer Besicherung mit Sicherheitsleistung

6.1 Wirkung einer Besicherung mit Sicherheitsleistung

6.2 Wirkung einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung

6.2 Wirkung einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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