+Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden (EBA/GL/2020/05)
---+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Mitteilungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+2.1 Gegenstand
---------+5. Diese Leitlinien präzisieren die Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderung gemäß …
------+2.2 Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten in Bezug auf den IRB-Ansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 3 der …
---------+7. Diese Leitlinien präzisieren insbesondere die Anerkennung einer Absicherung ohne …
------+2.3 Adressaten
---------+8. Diese Leitlinien gelten für zuständige Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Ziffer i der …
------+2.4 Begriffsbestimmungen
---------+9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie …
---+3. Umsetzung
------+3.1 Beginn der Anwendung
---------+10. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2022. Die Institute sollten die Anforderungen dieser …
---+4. Allgemeine Bestimmungen
------+11. Gemäß Artikel 108 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dürfen Institute, die den …
------+12. Für die Zwecke des Artikels 181 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte jeder Verweis …
------+13. Die Wirkung der Kreditrisikominderung von Netting von Bilanzpositionen sollte im …
------+14. Für die Risikopositionsarten, für die sie die Erlaubnis zur Verwendung eigener Schätzungen der …
------+15. Die Institute können eine Kreditversicherung gemäß Absatz 14 anerkennen, wenn die zugehörigen …
------+16. Die Behandlung von Beurteilungen von Dritten, die in den Absätzen 62 bis 64 der EBA-Leitlinien …
---+5. Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit
------+5.1 Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit für eine Besicherung mit Sicherheitsleistung
---------+17. Gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute …
---------+18. Gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute …
---------+19. Für die Zwecke von Artikel 55 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode …
---------+20. Für die Zwecke von Absatz 17 sollten die Institute ein Rechtsgutachten einholen, das die …
---------+21. Für die Zwecke des Absatzes 20 können die Institute auf ein einzelnes Rechtsgutachten, das …
---------+22. Für die Zwecke des Absatzes 20 können Institute auf ein einzelnes Rechtsgutachten, das mehrere …
---------+23. Institute sollten die Einholung des Rechtsgutachtens oder der Rechtsgutachten gemäß Absatz 20 …
------+5.2 Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung
---------+24. Für die Zwecke des Artikels 183 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten …
---------+25. Für die Zwecke des Absatzes 24 können die Institute auf ein einzelnes Rechtsgutachten zur …
---+6. Wirkung der Kreditrisikominderung
------+6.1 Wirkung einer Besicherung mit Sicherheitsleistung
---------+26. Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit …
---------+27. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung einer Kreditrisikominderung von …
---------+28. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung einer Kreditrisikominderung von Netting von …
---------+29. Für die Zwecke der LGD-Schätzung gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. …
---------+30. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung der Kreditrisikominderung von Sicherheiten gemäß …
------+6.2 Wirkung einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung
---------+31. Die Institute können die Wirkung der Kreditrisikominderung von einer Absicherung ohne …
---------+32. Institute sollten über klare Richtlinien für die Bewertung der Wirkung einer Absicherung ohne …
---------+33. Eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, die nicht den Anforderungen an die …
---------+34. Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, sollten sie …
---------+35. Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, kann die …
---------+36. Institute dürfen den in Absatz 31(a)(ii) dargelegten Risikoparametersubstitutionsansatz nur …
---------+37. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz oder den …
---------+38. Für die Zwecke des Absatzes 37, falls eine gegebene Absicherung ohne Sicherheitsleistung die …
---------+39. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden und der Schuldner ausgefallen …
---------+40. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden, sollten die anderen nach …
---------+41. Wenn Institute die Risikoparameter in einzelnen Fällen anpassen, indem die Absicherung ohne …
---------+42. Wenn Institute einen der in Absatz 31(a) beschriebenen Ansätze anwenden und die resultierenden …
---------+43. Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und der Berechnung der …
---------+44. Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und die Berechnung der …
---------+45. Institute sollten die Risikogewichtsuntergrenze in folgender Weise berechnen: (a) Wenn die …
---------+46. Für die Zwecke des Absatzes 45 und zur Anerkennung der Wirkung mehrfacher …
---------+47. Für die Zwecke der Anerkennung der Wirkung der Kreditrisikominderung von mehrfachen …
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Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden (EBA/GL/2020/05)

Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden (EBA/GL/2020/05)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/model-validation/guidelines-credit-risk-mitigation-institutions-applying-irb-approach-own-estimates-lgds – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Allgemeine Bestimmungen

4. Allgemeine Bestimmungen

5. Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit

5. Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit

6. Wirkung der Kreditrisikominderung

6. Wirkung der Kreditrisikominderung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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