+4. Leitlinien
---+Spezifikationen bezüglich der Berechnung und Überwachung des Schwellenwertes
------+10. Der Gesamtbetrag der Vermögenswerte in der Union einer Drittlandsgruppe soll in Einklang mit …
------+11. Für die im vorstehenden Absatz erwähnte Berechnung gilt Folgendes: a. Wenn Finanzinformationen …
------+12. Der in Artikel 21b Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegte Schwellenwert soll als …
------+13. Abweichend vom vorhergehenden Absatz soll für die in Artikel 21b Absatz 8 genannten …
------+14. Der in Artikel 21b Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegte Schwellenwert soll nicht mehr …
------+15. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute, die Teil einer Drittlandsgruppe sind, sollten …
------+16. Bis zur Einrichtung der zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen in Einklang mit Artikel 21b …
---+Informationsaustausch zwischen Instituten und Zweigstellen einer Drittlandsgruppe und Vorlagen bei zuständigen Behörden
------+17. Für die durchzuführenden vierteljährlichen Bewertungen und die vorausschauende Überwachung …
------+18. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um unter …
------+19. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um ihren …
------+20. EU-Mutterinstitute einer Drittlandsgruppe, einschließlich der zwischengeschalteten …
------+21. Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die …
---+Leitlinien für zuständige Behörden
------+22. Die zuständigen Behörden sollen alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um …
------+23. Für die Zwecke der Meldung gemäß Artikel 21b Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU sollen die …
------+24. Unbeschadet des Absatzes 23 soll die zuständige Behörde die EBA im Fall einer wesentlichen …
------+25. Wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde …
------+26. Bei der Festlegung des einschlägigen Zeitplans, auf den in Absatz 25 Buchstabe b Bezug genommen …
------+27. Unbeschadet des Absatzes 26 und für die Zwecke der Anwendung von Absatz 25 Buchstabe b können …
------+28. Wenn die Bedingungen gemäß Artikel 21b der Richtlinie 2013/36/EU erfüllt sind und kein …
------+29. Wenn der gemäß den Absätzen 10 und 11 berechnete Gesamtbetrag der Vermögenswerte in der Union …

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Spezifikationen bezüglich der Berechnung und Überwachung des Schwellenwertes

Spezifikationen bezüglich der Berechnung und Überwachung des Schwellenwertes

Informationsaustausch zwischen Instituten und Zweigstellen einer Drittlandsgruppe und Vorlagen bei zuständigen Behörden

Informationsaustausch zwischen Instituten und Zweigstellen einer Drittlandsgruppe und Vorlagen bei zuständigen Behörden

Leitlinien für zuständige Behörden

Leitlinien für zuständige Behörden

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/