+124. Die zuständigen Behörden sollten durch geeignete Nachweise überprüfen und kontrollieren, ob …
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124. Die zuständigen Behörden sollten durch geeignete Nachweise überprüfen und kontrollieren, ob …
Die zuständigen Behörden sollten durch geeignete Nachweise überprüfen und kontrollieren, ob der gemäß den vorstehenden Buchstaben a oder b vollständig eingezahlte Teil des Kapitals tatsächlich vollständig eingezahlt, legitimen Ursprungs und vor der Erteilung der Zulassung in den Rechnungsunterlagen des Unternehmens verbucht ist. Zur Bewertung der legitimen Herkunft der Mittel24 sollten die zuständigen Behörden die in den Absätzen 14.5 und 14.6 der Gemeinsamen Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs von qualifizierten Beteiligungen25 der ESA dargelegten Kriterien in Bezug auf die Tätigkeit, die die Mittel hervorgebracht hat, und die Wege, durch die sie transferiert wurden, unter Berücksichtigung dessen, ob sie ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung begründen können, anwenden.
24 „Herkunft der Mittel“ bezeichnet die Herkunft der im Rahmen einer Geschäftsbeziehung oder einer gelegentlichen Transaktion verwendeten Gelder. Diese Begriffsbestimmung umfasst sowohl die Tätigkeit, aus der die eingesetzten Mittel stammen, z. B. das Gehalt eines Kunden und die Werkzeuge, mit deren Hilfe die Kundengelder transferiert wurden. Die Mittel könnten auch aus einer „Quelle des Vermögens“ stammen, d. h. aus der Herkunft des Gesamtvermögens des Kunden, beispielsweise aus Erbschaften oder Ersparnissen, siehe Ziffer 12, Buchstaben n und o der EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, EBA/GL/2021/02 vom 1. März 2021, abrufbar unter https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/anti-money-laundering-and-e-money/revised-guidelines-on-ml-tf-risk-factors 25 JC/GL/2016/01 vom 20. Dezember 2016 zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor, abrufbar unter: https://eba.europa.eu/regulation-and-policy/other-topics/joint-guidelines-for-the-prudential-assessment-of-acquisitions-of-qualifying-holdings
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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