+6. Zusammenarbeit und Informationsaustausch im Kontext von Zulassungsverfahren, dem geplanten Erwerb qualifizierter Beteiligungen, Beurteilungen der fachlichen Eignung und Entzug der Zulassung
---+6.1 Zulassungsanträge für Institute
------+41. Bei der Beurteilung eines Zulassungsantrags gemäß der Artikel 10 bis 14 der Richtlinie …
------+42. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle …
------+43. Wenn ein erhöhtes GW-/TF-Risiko im Zusammenhang mit den Anteilseignern, den Mitgliedern des …
------+44. Wenn ein erhöhtes GW-/TF-Risiko im Zusammenhang mit den verwendeten Mitteln zur Erfüllung der …
------+45. Wenn eine für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde beschließt, einem Institut aufgrund …
------+46. Die Aufsichtsbehörden für GW/TF haben auf Ersuchen der prudentiellen Aufsicht dieser alle ihnen …
------+47. Informationen, um die im Kontext eines Zulassungsantrags für ein Institut ersucht wurde …
---+6.2 Beurteilung eines geplanten Erwerbs bzw. einer Erhöhung qualifizierter Beteiligungen
------+48. Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß …
------+49. Im Falle eines erhöhten GW-/TF-Risikos im Zusammenhang mit dem Institut bzw. dem Antragsteller …
------+50. Mit dem Ersuchen um Information sollte die ersuchende für die prudentielle Aufsicht zuständige …
------+51. Wenn eine für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde beschließt, aufgrund des Ergebnisses …
------+52. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten auf Ersuchen der für die prudentielle Aufsicht zuständigen …
------+53. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten mit der prudentiellen Aufsicht auf eigene Initiative …
------+54. Informationen, um die im Kontext eines geplanten Erwerbs bzw. einer Erhöhung von qualifizierten …
---+6.3 Beurteilung der fachlichen Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen
------+55. Bei der Beurteilung bzw. Neubeurteilung der fachlichen Eignung von Mitgliedern des …
------+56. Wenn eine für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde entscheidet, dass ein Mitglied des …
------+57. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten auf Ersuchen der für die prudentielle Aufsicht zuständigen …
------+58. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten den für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden auf …
------+59. Informationen, um die im Kontext von Beurteilungen der fachlichen Eignung ersucht wurde …
---+6.4 Entzug der Zulassung von Instituten
------+60. Falls die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde beschließt, gemäß ihren Vollmachten …
------+61. Wenn eine GW-/TF-Aufsichtsbehörde einen schwerwiegenden Versto ẞ gegen geltende …
------+62. Wenn die GW-/TF-Aufsichtsbehörde der prudentiellen Aufsicht einen schwerwiegenden Verstoß …
------+63. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten mindestens ausführliche Informationen darüber …
------+64. Nach der Mitteilung eines schwerwiegenden Verstoßes gemäß Absatz 61 oben hat die …
------+65. Falls die Bankenaufsicht beschließt, gemäß ihren Vollmachten gemäß Artikel 18 der Richtlinie …

6. Zusammenarbeit und Informationsaustausch im Kontext von Zulassungsverfahren, dem geplanten Erwerb qualifizierter Beteiligungen, Beurteilungen der fachlichen Eignung und Entzug der Zulassung

6. Zusammenarbeit und Informationsaustausch im Kontext von Zulassungsverfahren, dem geplanten Erwerb qualifizierter Beteiligungen, Beurteilungen der fachlichen Eignung und Entzug der Zulassung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6.1 Zulassungsanträge für Institute

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden

6.2 Beurteilung eines geplanten Erwerbs bzw. einer Erhöhung qualifizierter Beteiligungen

Für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörden

6.3 Beurteilung der fachlichen Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen

Für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörden

6.4 Entzug der Zulassung von Instituten

6.4 Entzug der Zulassung von Instituten

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/