+Titel 4. Geschäftsmodellanalyse
---+4.1 Allgemeine Erwägungen
------+69. In diesem Titel werden die Kriterien für die Bewertung des Geschäftsmodells und der …
------+70. Die zuständigen Behörden sollten Geschäftsmodellanalysen durchführen, um die geschäftlichen und …
------+71. Die zuständigen Behörden sollten das Ergebnis der Geschäftsmodellanalyse als Grundlage für die …
------+72. Die zuständigen Behörden sollten die Geschäftsmodellanalyse zudem bei der Ermittlung der …
------+73. Außerdem sollten die zuständigen Behörden die Geschäftsmodellanalyse heranziehen, um die …
------+74. Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen der Geschäftsmodellanalyse die folgenden Schritte …
------+75. Für Wertpapierfirmen der Kategorie 3, deren Tätigkeiten weniger umfangreich und weniger komplex …
------+76. Für die Durchführung der Geschäftsmodellanalyse können die zuständigen Behörden die folgenden …
---+4.2 Erste Beurteilung
------+77. Die zuständigen Behörden sollten die Haupttätigkeiten, die geografischen Regionen und die …
------+78. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum …
------+79. Die zuständigen Behörden sollten diese erste Beurteilung zu folgenden Zwecken verwenden: a. …
---+4.3 Ermittlung der Schwerpunktbereiche für die Geschäftsmodellanalyse
------+80. Die zuständigen Behörden sollten die Schwerpunktbereiche für die Geschäftsmodellanalyse …
---+4.4 Bewertung des Geschäftsumfelds
------+81. Um die Plausibilität der strategischen Annahmen einer Wertpapierfirma zu beurteilen, sollten …
---+4.5 Analyse des aktuellen Geschäftsmodells
------+82. Um die Instrumente und Methoden zu verstehen, die von einer Wertpapierfirma zur Führung der …
------+83. Die zuständigen Behörden sollten die wichtigsten quantitativen Merkmale des aktuellen …
------+84. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Gewinn- und Verlustrechnung: Die …
------+85. Die zuständigen Behörden sollten die qualitativen Merkmale des aktuellen Geschäftsmodells einer …
------+86. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Wesentliche äußere …
---+4.6 Analyse der Strategie
------+87. Die zuständigen Behörden sollten quantitative und qualitative zukunftsgerichtete Analysen …
------+88. In die Analyse können folgende Bereiche einbezogen werden: a. Gesamtstrategie: Die zuständigen …
---+4.7 Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
------+89. Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 und 4.5 beschriebenen Analysen sollten die …
------+90. Die zuständigen Behörden können das Renditeniveau anhand der folgenden Kriterien beurteilen: a. …
---+4.8 Bewertung der Nachhaltigkeit der Strategie der Wertpapierfirma
------+91. Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 bis 4.6 beschriebenen Analysen sollten die …
------+92. Die Nachhaltigkeit der Strategie der Wertpapierfirma kann in erster Linie auf der Grundlage der …
------+93. Bei nicht komplexen Wertpapierfirmen und in Fällen, in denen Finanzprognosen nicht verfügbar …
---+4.9 Ermittlung der wesentlichen Anfälligkeiten
------+94. Nach Durchführung der Geschäftsmodellanalyse sollten die zuständigen Behörden die wesentlichen …
------+95. Nach der Bewertung sollten sich die zuständigen Behörden ein Urteil über die Tragfähigkeit des …
---+4.10 Zusammenfassung der Ergebnisse und Einstufung
------+96. Auf der Grundlage der Bewertung der Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells …
------+Score Supervisory view Considerations
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Titel 4. Geschäftsmodellanalyse
Titel 4. Geschäftsmodellanalyse
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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