+Titel 6. Bewertung der Kapitalrisiken
---+6.1 Allgemeine Erwägungen
------+145. Die zuständigen Behörden sollten die Kapitalrisiken, die als wesentlich für die …
------+146. In diesem Titel sollen gemeinsame Methoden für die Bewertung der einzelnen Risiken und die …
------+147. Dieser Titel gibt den zuständigen Behörden Hinweise auf die Bewertung der Risiken und Kosten …
------+148. Die Risikokategorien in Absatz 147 Buchstaben a bis c sind bei der Bewertung von …
------+149. Außerdem wird in diesem Titel eine Reihe von Unterkategorien innerhalb jeder der vorstehenden …
------+150. Die Entscheidung über die Wesentlichkeit beruht auf den neuesten verfügbaren Daten und kann …
------+151. Die zuständigen Behörden sollten auch sonstige Risiken bewerten, die für eine bestimmte …
------+152. Die zuständigen Behörden sollten die oben aufgeführten Elemente zudem berücksichtigen, wenn …
------+153. In Bezug auf das Risiko für die Kunden, das Risiko für den Markt und das Risiko für die Firma …
------+154. Bei der Umsetzung der in diesem Titel genannten Methoden sollten die zuständigen Behörden …
------+155. Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden alle verfügbaren Informationsquellen …
------+156. Für jede Risikokategorie sollten die zuständigen Behörden die folgenden Elemente bewerten und …
------+157. Die zuständigen Behörden sollten die Ergebnisse der Bewertung der einzelnen Risikokategorien …
---+6.2 Bewertung der geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma
------+158. Die zuständigen Behörden sollten das Verfahren zur geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma …
------+159. Für die Abwicklung einer Wertpapierfirma sind zahlreiche Szenarien denkbar. Die zuständigen …
------+160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …
------+161. Wenn ein Sanierungsplan verfügbar ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die …
------+162. Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung …
------+163. Um den benötigten Zeitraum für eine geordnete Abwicklung zu bestimmen, sollten die zuständigen …
------+164. Die zuständigen Behörden sollten ermitteln, welche Interessenträger im Rahmen der analysierten …
------+165. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der …
------+166. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Märkte auswirkt …
------+167. Auf der Grundlage der Analyse der Organisationsstruktur und des Betriebsmodells der …
---+6.3 Bewertung des Kundenrisikos
------+168. Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …
------+169. Bei der Bewertung des Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die verschiedenen Arten …
------+170. Mittels der Bewertung des inhärenten Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
------+171. Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als …
------+172. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität …
------+173. Um den Umfang der Bewertung des Kundenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
------+174. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. die Risikobereitschaft in …
------+175. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …
------+176. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die …
------+177. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
------+178. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kundengelder verloren gehen und …
------+179. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob Kundengelder entsprechend den nationalen …
------+180. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
------+181. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kunden aufgrund der mangelhaften …
------+182. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
------+183. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko von operativen Verlusten bei der Bearbeitung von …
------+184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
------+185. Um ein umfassendes Verständnis des Kundenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen …
------+186. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
---+6.4 Bewertung des Marktrisikos
------+187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …
------+188. Bei der Bewertung des Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und …
------+189. Mithilfe der Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
------+190. Um den Umfang der Bewertung des Marktrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
------+191. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. die Marktaktivitäten …
------+192. Im Rahmen ihrer Erstbewertung sollten die zuständigen Behörden zudem wesentliche Veränderungen …
------+193. Die zuständigen Behörden sollten die Art der Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma …
------+194. Die Marktrisikopositionen sollten entsprechend ihrer Größe, ihrer Komplexität und ihrem …
------+195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …
------+196. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden notleidende und/oder illiquide Positionen …
------+197. Für Wertpapierfirmen, die interne Ansätze zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen …
------+198. Sofern angebracht, sollten die zuständigen Behörden auch die internen Risikomessgrößen der …
------+199. Bei der Analyse des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden zeitpunktbezogene …
------+200. Die zuständigen Behörden sollten die historische Rentabilität, einschließlich der …
------+201. Im Rahmen der Bewertung der Rentabilität sollte den während der Untersuchung der …
------+202. Bezüglich Anlageklassen und/oder Risikopositionen, die außergewöhnliche Gewinne oder Verluste …
------+203. Die zuständigen Behörden sollten die Höhe des Marktkonzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
------+204. Bei der Bewertung möglicher Konzentrationen sollten die zuständigen Behörden vor allem …
------+205. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen der Wertpapierfirma für die vorsichtige Bewertung …
------+206. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob bei der Bewertung der Handelsbuchpositionen der …
------+207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …
------+208. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für …
------+209. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen …
------+210. Um ein umfassendes Verständnis des Marktrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen, sollten …
------+211. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
------+212. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …
---+6.5 Bewertung des Firmenrisikos
------+213. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen …
------+214. Bei der Bewertung des Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und …
------+215. Mittels der Bewertung des inhärenten Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
------+216. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als …
------+217. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität …
------+218. Um den Umfang der Bewertung des Firmenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
------+219. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. das Geschäftsmodell und die …
------+220. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …
------+221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …
------+222. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
------+223. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
------+224. Bei dieser Bewertung sollten verschiedene Kategorien des Konzentrationsrisikos untersucht …
------+225. Die zuständigen Behörden sollten versteckten Quellen des Konzentrationsrisikos besondere …
------+226. Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus …
------+227. Die zuständigen Behörden sollten das Gegenparteiausfallrisiko, dem Wertpapierfirmen aus …
------+228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …
------+229. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
------+230. Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren …
------+231. Ein Kreditrisiko kann sich aus der Gewährung von Darlehen ergeben, die Kunden Transaktionen …
------+232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …
------+233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …
------+234. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
------+235. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
------+236. Die zuständigen Behörden sollten die Art der von der Wertpapierfirma gehaltenen …
------+237. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
------+238. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden das Risiko betrachten, das sich aus einer …
------+239. Um ein vollständiges Bild des Firmenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erhalten, sollten die …
------+240. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
------+241. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …
---+6.6 Bewertung sonstiger Risiken
------+242. Die zuständigen Behörden sollten in Einklang mit den Artikeln 36 und 40 der Richtlinie (EU) …
------+243. Mittels der Bewertung inhärenter Risiken, die nicht von den Eigenmittelanforderungen der Säule …
------+244. Die zuständigen Behörden sollten Risiken, die nicht von den Eigenmittelanforderungen der Säule …
------+245. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung anderer als der in diesem …
------+246. Um festzustellen, in welchem Umfang nicht von den Eigenmittelanforderungen der Säule 1 …
------+247. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. das Geschäftsmodell und die …
------+248. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …
------+249. Die zuständigen Behörden sollten das aus Geschäften im Anlagebuch rührende Zinsänderungsrisiko …
------+250. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, inwieweit Änderungen der Zinssätze die Aktiva …
------+251. Im Rahmen ihrer quantitativen Bewertung sollten die zuständigen Behörden die Ergebnisse der …
------+252. Die zuständigen Behörden sollten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2033 operationelle Risiken …
------+253. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Quellen inhärenter Risiken berücksichtigen und …
------+254. Im Rahmen aller SREP-Bewertungen sollten die zuständigen Behörden beurteilen, wie hoch das …
------+255. Die zuständigen Behörden sollten das mit den Anlage- und Markttätigkeiten der Wertpapierfirma …
------+256. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter …
------+257. Die zuständigen Behörden sollten die regulatorischen, rechtlichen und steuerlichen Risiken …
------+258. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter regulatorischer …
------+259. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten …
------+260. Je nach den Besonderheiten der Wertpapierfirma können die zuständigen Behörden bei der …
------+261. Auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Kriterien sollten die zuständigen Behörden …
------+262. Gegebenenfalls kann die Bewertung des Systemrisikos für eine Gruppe von Wertpapierfirmen mit …
------+263. Um ein umfassendes Bild des Risikoprofils der Wertpapierfirma in Bezug auf Risiken zu …
------+264. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden die sonstigen …
------+265. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …

Titel 6. Bewertung der Kapitalrisiken

Titel 6. Bewertung der Kapitalrisiken

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
6.1 Allgemeine Erwägungen

6.1 Allgemeine Erwägungen

6.2 Bewertung der geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma

6.2 Bewertung der geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma

6.3 Bewertung des Kundenrisikos

6.3.1 Allgemeine Erwägungen

6.4 Bewertung des Marktrisikos

6.4.1 Allgemeine Erwägungen

6.5 Bewertung des Firmenrisikos

6.5.1 Allgemeine Erwägungen

6.6 Bewertung sonstiger Risiken

6.6.1 Allgemeine Erwägungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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