+VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juni 2014 über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung (EZB/2014/26)
---+Preamble: 1
---+PRELIMINARY CHAPTER
------+Artikel 1 Ergänzender Charakter
---+KAPITEL I DIE SCHLICHTUNGSSTELLE
------+Artikel 2 Einrichtung
------+Artikel 3 Zusammensetzung
---------+Artikel 3 1
---------+Artikel 3 2
------+Artikel 4 Ernennung der Mitglieder
---------+Artikel 4 1
---------+Artikel 4 2
---------+Artikel 4 3
------+Artikel 5 Teilnahme an Sitzungen der Schlichtungsstelle
---------+Artikel 5 1
---------+Artikel 5 2
------+Artikel 6 Sitzungen der Schlichtungsstelle
---------+Artikel 6 1
---------+Artikel 6 2
---------+Artikel 6 3
---------+Artikel 6 4
---------+Artikel 6 5
------+Artikel 7 Abstimmungsverfahren
---------+Artikel 7 1
---------+Artikel 7 2
---------+Artikel 7 3
---------+Artikel 7 4
---+KAPITEL II SCHLICHTUNG
------+Artikel 8 Beantragung des Schlichtungsverfahrens
---------+Artikel 8 1
---------+Artikel 8 2
---------+Artikel 8 3
---------+Artikel 8 4
---------+Artikel 8 5
---------+Artikel 8 6
------+Artikel 9 Sachausschuss
---------+Artikel 9 1
---------+Artikel 9 2
---------+Artikel 9 3
---------+Artikel 9 4
---------+Artikel 9 5
---+KAPITEL III BESCHLUSSFASSUNGSVERFAHREN
------+Artikel 10 Schlichtung
---------+Artikel 10 1
---------+Artikel 10 2
---------+Artikel 10 3
------+Artikel 11 Erarbeitung eines neuen Beschlussentwurfs
---------+Artikel 11 1
---------+Artikel 11 2
---------+Artikel 11 3
---+KAPITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
------+Artikel 12 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
---------+Artikel 12 1
---------+Artikel 12 2
------+Artikel 13 Schlussbestimmungen
English - European Union - Financial Industry - Banking -

VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juni 2014 über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung (EZB/2014/26)

VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 2. Juni 2014

über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung

(EZB/2014/26)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Preamble: 1

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wird die Europäische Zentralbank (EZB) eine Schlichtungsstelle einrichten, die für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten der zuständigen Behörden der betroffenen teilnehmenden Mitgliedstaaten in Bezug auf Einwände des EZB-Rates gegen einen Beschlussentwurf des nach der genannten Verordnung eingerichteten Aufsichtsgremiums zuständig ist.

(2)

Gemäß Erwägungsgrund 73 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 sollte durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle und insbesondere ihre Zusammensetzung sichergestellt werden, dass diese Stelle Meinungsverschiedenheiten auf ausgewogene Weise und im Interesse der Union als Ganzes beilegt.

(3)

Die Geschäftsordnung der Schlichtungsstelle gilt unbeschadet des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013, in dessen Rahmen ein teilnehmender Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, der EZB in einer begründeten Stellungnahme mitteilt, dass er dem Widerspruch des EZB-Rates gegen einen Beschlussentwurf des Aufsichtsgremiums nicht zustimmt.

(4)

Da der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums sowohl dem EZB-Rat als auch dem Aufsichtsgremium angehört, ist er am besten in der Lage, den Vorsitz der Schlichtungsstelle zu führen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 2. Juni 2014.

Für den EZB-Rat

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI

PRELIMINARY CHAPTER PRELIMINARY CHAPTER
KAPITEL I DIE SCHLICHTUNGSSTELLE KAPITEL I DIE SCHLICHTUNGSSTELLE
KAPITEL II SCHLICHTUNG KAPITEL II SCHLICHTUNG
KAPITEL III BESCHLUSSFASSUNGSVERFAHREN KAPITEL III BESCHLUSSFASSUNGSVERFAHREN
KAPITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge