+Leitlinien zu den geeigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen, auf die zuständige oder benannte Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2013/36/EU einen Systemrisikopuffer anwenden können (EBA/GL/2020/13)
---+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
---+Status dieser Leitlinien
------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
---+Meldepflichten
------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen oder benannten …
------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand
------+5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 133 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU die geigneten …
------+6. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien insbesondere die Anwendung des Systemrisikopuffers …
---+Anwendungsbereich
------+7. Diese Leitlinien gelten in Verbindung mit der den Instituten durch die berechtigte Behörde …
---+Adressaten
------+8. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffer i …
---+Begriffsbestimmungen
------+9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) …
---+3. Umsetzung
---+Geltungsbeginn
------+10. Diese Leitlinien gelten ab dem 29. Dezember 2020.
---+4. Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
------+11. Vorbehaltlich der Abschnitte 5 und 7 sollten die berechtigten Behörden bei der Anwendung eines …
------+12. Zusätzlich zu der in Absatz 11 genannten Mindestzahl von Dimensionen können die berechtigten …
------+13. Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet …
------+14. Beispiele für mögliche Kombinationen von Elementen und Teilelementen der in diesem Abschnitt …
---+5. Kriterien für die Beurteilung der Systemrelevanz der Risiken, die sich aus den Teilgruppen sektoraler Risikopositionen ergeben
------+15. Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die berechtigten …
------+16. Zum Zwecke von Absatz 15 sollten die berechtigten Behörden eine quantitative und qualitative …
------+17. Bei der Durchführung der in Absatz 16 genannten Bewertung sollten die berechtigten Behörden …
------+18. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob die Größe der angestrebten Teilgruppe sektoraler …
------+19. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob das Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko der …
------+20. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder …
---+6. Klassifizierung von Dimensionen und Teildimensionen
------+21. Die Dimensionen und Teildimensionen einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen gemäß …
------+22. Die Dimension „Art des Schuldners oder der Gegenpartei“ sollte zwei sich gegenseitig …
------+23. Das Element „juristische Person“ sollte folgende Teilelemente enthalten: 6.1.1.1. …
------+24. Die Teildimension „Wirtschaftstätigkeit“ sollte die Wirtschaftstätigkeiten umfassen, die durch …
------+25. Die Dimension „Art der Risikoposition“ sollte die folgenden Elemente enthalten: 6.2.1. alle …
------+26. Eine weitere Aufschlüsselung nach den folgenden Instrumenten kann gemäß der Klassifizierung in …
------+27. Das Instrument „Darlehen und Kredite“ sollte folgende Aufschlüsselung umfassen: iii.a …
------+28. Die Teildimension „Risikoprofil“ sollte folgende Elemente enthalten: 6.2.a.1. notleidend …
------+29. Die Dimension „Art der Sicherheit“ sollte die folgenden sich gegenseitig ausschließenden …
------+30. Das Element „besichert“ sollte folgende Teilelemente enthalten: 6.3.1.1. alle Arten von …
------+31. Die Teildimension „geografisches Gebiet“ sollte nach der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. …
------+32. Bei der Kombination eines Elements der Teildimension „geografisches Gebiet“ mit einem Element …
---+7. Allgemeine Grundsätze bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen
------+33. Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen gemäß den Abschnitten 4 bis 6 …
------+34. Um die ordnungsgemäße Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen zu erleichtern …
------+35. Für die Zwecke von Absatz 32 sollten die berechtigten Behörden insbesondere: a. sicherstellen …
------+36. Bei der Ermittlung einer geeignete Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die …
------+37. Um die gegenseitige Anerkennung für die anerkennenden Behörden so einfach wie möglich zu …
------+38. Die berechtigten Behörden sollten die ESRB-Empfehlung 2015/2 zur Bewertung der …
------+39. Die berechtigten Behörden sollten bestrebt sein, alle Regeln oder Orientierungshilfen – …
---+Anhang 1 – Liste von Dimensionen und Teildimensionen, die für jede übergeordnete sektorale Risikoposition gelten
------+1. Art des Schuldners oder der 1. Art des Schuldners oder der 1. Art des Schuldners oder der 1. Art …
------+Wohnimmobilien besichert sind sind
------+2. Art der Risikoposition 2. Art der Risikoposition 2. Art der Risikoposition 2. Art der Risikoposition
---+Anhang 2 – Beispiele für die Anwendung der Kriterien zur Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
------+2. Type of exposure = All exposures under credit for consumption
------+3. Type of collateral = Unsecured This is a subset of the fourth sectoral exposures referred to in …
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zu den geeigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen, auf die zuständige oder benannte Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2013/36/EU einen Systemrisikopuffer anwenden können (EBA/GL/2020/13)

Leitlinien zu den geeigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen, auf die zuständige oder benannte Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2013/36/EU einen Systemrisikopuffer anwenden können (EBA/GL/2020/13)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/other-topics/guidelines-appropriate-subsets-exposures-application-systemic-risk-buffer – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

Status dieser Leitlinien

Status dieser Leitlinien

Meldepflichten

Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Gegenstand

Gegenstand

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

Adressaten

Adressaten

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

Geltungsbeginn

Geltungsbeginn

4. Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen

4. Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen

5. Kriterien für die Beurteilung der Systemrelevanz der Risiken, die sich aus den Teilgruppen sektoraler Risikopositionen ergeben

5. Kriterien für die Beurteilung der Systemrelevanz der Risiken, die sich aus den Teilgruppen sektoraler Risikopositionen ergeben

6. Klassifizierung von Dimensionen und Teildimensionen

6. Klassifizierung von Dimensionen und Teildimensionen

7. Allgemeine Grundsätze bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen

7. Allgemeine Grundsätze bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen

Anhang 1 – Liste von Dimensionen und Teildimensionen, die für jede übergeordnete sektorale Risikoposition gelten
  • (i) Risikopositionen des (ii) Risikopositionen gegenüber
Mengengeschäfts gegenüber juristischen Personen, die durch natürlichen Personen, die durch Gewerbeimmobilien besichert(iii) Risikopositionen gegenüber (iv) Risikopositionen gegenüber natürlichen juristischen Personen mit Ausnahme Personen mit Ausnahme der in Ziffer i der in Ziffer ii genannten genannten
Anhang 2 – Beispiele für die Anwendung der Kriterien zur Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen

40. Die Anwendung der in Abschnitt 4 dieser Leitlinien dargelegten Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen lässt sich anhand von sechs Beispielen veranschaulichen. Bei allen Beispielen wird davon ausgegangen, dass die Teilgruppe gemäß Abschnitt 5 dieser Leitlinien systemrelevant ist.

41. Beispiel 1: Betrachtet wird ein Land X, in dem der Bestand an Konsumentenkrediten 25 % der Gesamtkredite ausmacht. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren stark zugenommen („Streben nach Rendite/search for yield“), was hauptsächlich auf die niedrigen Margen bei besicherten Krediten und eine Lockerung der Kreditvergabestandards zurückzuführen ist. Wenn Land X in den Konjunkturabschwung eintritt, könnte das wirtschaftliche Umfeld eine starke Zunahme der Ausfälle/Zahlungsrückstände in den Konsumentenkreditportfolios auslösen. In diesem Fall könnte die berechtigte Behörde im Aufschwung einen sektoralen SyRB auf folgende Teilgruppe anwenden:

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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