+Leitlinien zu den geeigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen, auf die zuständige oder benannte Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2013/36/EU einen Systemrisikopuffer anwenden können (EBA/GL/2020/13)
---+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
---+Status dieser Leitlinien
------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
---+Meldepflichten
------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen oder benannten …
------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand
------+5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 133 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU die geigneten …
------+6. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien insbesondere die Anwendung des Systemrisikopuffers …
---+Anwendungsbereich
------+7. Diese Leitlinien gelten in Verbindung mit der den Instituten durch die berechtigte Behörde …
---+Adressaten
------+8. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffer i …
---+Begriffsbestimmungen
------+9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) …
---+3. Umsetzung
---+Geltungsbeginn
------+10. Diese Leitlinien gelten ab dem 29. Dezember 2020.
---+4. Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
------+11. Vorbehaltlich der Abschnitte 5 und 7 sollten die berechtigten Behörden bei der Anwendung eines …
------+12. Zusätzlich zu der in Absatz 11 genannten Mindestzahl von Dimensionen können die berechtigten …
------+13. Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet …
------+14. Beispiele für mögliche Kombinationen von Elementen und Teilelementen der in diesem Abschnitt …
---+5. Kriterien für die Beurteilung der Systemrelevanz der Risiken, die sich aus den Teilgruppen sektoraler Risikopositionen ergeben
------+15. Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die berechtigten …
------+16. Zum Zwecke von Absatz 15 sollten die berechtigten Behörden eine quantitative und qualitative …
------+17. Bei der Durchführung der in Absatz 16 genannten Bewertung sollten die berechtigten Behörden …
------+18. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob die Größe der angestrebten Teilgruppe sektoraler …
------+19. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob das Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko der …
------+20. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder …
---+6. Klassifizierung von Dimensionen und Teildimensionen
------+21. Die Dimensionen und Teildimensionen einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen gemäß …
------+22. Die Dimension „Art des Schuldners oder der Gegenpartei“ sollte zwei sich gegenseitig …
------+23. Das Element „juristische Person“ sollte folgende Teilelemente enthalten: 6.1.1.1. …
------+24. Die Teildimension „Wirtschaftstätigkeit“ sollte die Wirtschaftstätigkeiten umfassen, die durch …
------+25. Die Dimension „Art der Risikoposition“ sollte die folgenden Elemente enthalten: 6.2.1. alle …
------+26. Eine weitere Aufschlüsselung nach den folgenden Instrumenten kann gemäß der Klassifizierung in …
------+27. Das Instrument „Darlehen und Kredite“ sollte folgende Aufschlüsselung umfassen: iii.a …
------+28. Die Teildimension „Risikoprofil“ sollte folgende Elemente enthalten: 6.2.a.1. notleidend …
------+29. Die Dimension „Art der Sicherheit“ sollte die folgenden sich gegenseitig ausschließenden …
------+30. Das Element „besichert“ sollte folgende Teilelemente enthalten: 6.3.1.1. alle Arten von …
------+31. Die Teildimension „geografisches Gebiet“ sollte nach der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. …
------+32. Bei der Kombination eines Elements der Teildimension „geografisches Gebiet“ mit einem Element …
---+7. Allgemeine Grundsätze bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen
------+33. Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen gemäß den Abschnitten 4 bis 6 …
------+34. Um die ordnungsgemäße Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen zu erleichtern …
------+35. Für die Zwecke von Absatz 32 sollten die berechtigten Behörden insbesondere: a. sicherstellen …
------+36. Bei der Ermittlung einer geeignete Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die …
------+37. Um die gegenseitige Anerkennung für die anerkennenden Behörden so einfach wie möglich zu …
------+38. Die berechtigten Behörden sollten die ESRB-Empfehlung 2015/2 zur Bewertung der …
------+39. Die berechtigten Behörden sollten bestrebt sein, alle Regeln oder Orientierungshilfen – …
---+Anhang 1 – Liste von Dimensionen und Teildimensionen, die für jede übergeordnete sektorale Risikoposition gelten
------+1. Art des Schuldners oder der 1. Art des Schuldners oder der 1. Art des Schuldners oder der 1. Art …
------+Wohnimmobilien besichert sind sind
------+2. Art der Risikoposition 2. Art der Risikoposition 2. Art der Risikoposition 2. Art der Risikoposition
---+Anhang 2 – Beispiele für die Anwendung der Kriterien zur Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
------+2. Type of exposure = All exposures under credit for consumption
------+3. Type of collateral = Unsecured This is a subset of the fourth sectoral exposures referred to in …
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English -
European Union -
Financial Industry -
Leitlinien zu den geeigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen, auf die zuständige oder benannte Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2013/36/EU einen Systemrisikopuffer anwenden können (EBA/GL/2020/13)
Leitlinien zu den geeigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen, auf die zuständige oder benannte Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2013/36/EU einen Systemrisikopuffer anwenden können (EBA/GL/2020/13) https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/other-topics/guidelines-appropriate-subsets-exposures-application-systemic-risk-buffer – PDF
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
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1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
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Status dieser Leitlinien
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Status dieser Leitlinien
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Meldepflichten
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Meldepflichten
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2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Gegenstand
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Gegenstand
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Anwendungsbereich
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Anwendungsbereich
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Adressaten
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Adressaten
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Begriffsbestimmungen
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Begriffsbestimmungen
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3. Umsetzung
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3. Umsetzung
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Geltungsbeginn
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Geltungsbeginn
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4. Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
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4. Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
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5. Kriterien für die Beurteilung der Systemrelevanz der Risiken, die sich aus den Teilgruppen sektoraler Risikopositionen ergeben
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5. Kriterien für die Beurteilung der Systemrelevanz der Risiken, die sich aus den Teilgruppen sektoraler Risikopositionen ergeben
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6. Klassifizierung von Dimensionen und Teildimensionen
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6. Klassifizierung von Dimensionen und Teildimensionen
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7. Allgemeine Grundsätze bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen
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7. Allgemeine Grundsätze bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen
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Anhang 1 – Liste von Dimensionen und Teildimensionen, die für jede übergeordnete sektorale Risikoposition gelten
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- (i) Risikopositionen des (ii) Risikopositionen gegenüber
| Mengengeschäfts gegenüber juristischen Personen, die durch natürlichen Personen, die durch Gewerbeimmobilien besichert | (iii) Risikopositionen gegenüber (iv) Risikopositionen gegenüber natürlichen juristischen Personen mit Ausnahme Personen mit Ausnahme der in Ziffer i der in Ziffer ii genannten genannten |
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Anhang 2 – Beispiele für die Anwendung der Kriterien zur Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen
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40. Die Anwendung der in Abschnitt 4 dieser Leitlinien dargelegten Kriterien für die Ermittlung von Teilgruppen sektoraler Risikopositionen lässt sich anhand von sechs Beispielen veranschaulichen. Bei allen Beispielen wird davon ausgegangen, dass die Teilgruppe gemäß Abschnitt 5 dieser Leitlinien systemrelevant ist. 41. Beispiel 1: Betrachtet wird ein Land X, in dem der Bestand an Konsumentenkrediten 25 % der Gesamtkredite ausmacht. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren stark zugenommen („Streben nach Rendite/search for yield“), was hauptsächlich auf die niedrigen Margen bei besicherten Krediten und eine Lockerung der Kreditvergabestandards zurückzuführen ist. Wenn Land X in den Konjunkturabschwung eintritt, könnte das wirtschaftliche Umfeld eine starke Zunahme der Ausfälle/Zahlungsrückstände in den Konsumentenkreditportfolios auslösen. In diesem Fall könnte die berechtigte Behörde im Aufschwung einen sektoralen SyRB auf folgende Teilgruppe anwenden:
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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