+Leitlinien (EBA/GL/2015/09)
---+EBA-Leitlinien zu Zahlungsverpflichtungen gemäß der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme
------+Status dieser Leitlinien
------+Meldepflichten
------+Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---------+1. Mit Artikel 10 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und …
---------+2. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an: a) Einlagensicherungssysteme und benannte Behörden …
---------+3. Wird der Betrieb eines Einlagensicherungssystems von einem privaten Unternehmen verwaltet …
---------+4. Die Abwicklungsbehörden sollten die benannten Behörden darüber informieren, dass sie bei der …
---------+5. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: i. …
------+Titel II – Leitfaden zu Zahlungsverpflichtungen
------+Teil 1 – Allgemeine Überlegungen
---------+6. Die Richtlinie 2014/49/EU zielt darauf ab, mittels einer Mischung aus Ex-ante- und …
---------+7. Gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2014/49/EU können die verfügbaren Finanzmittel, die mit …
---------+8. Diese Vorschrift begründet die Verpflichtung, dass die Mitgliedstaaten den benannten Behörden …
---------+9. Die benannten Behörden sollten sicherstellen, dass die von den Einlagensicherungssystemen und …
------+Teil 2 - Die Zahlungsverpflichtungsvereinbarung
---------+10. Schriftlich niedergelegte und auf individueller Basis getroffene …
---------+11. Die Zahlungsverpflichtungsvereinbarung sollte mindestens Folgendes umfassen: a) die Höhe der …
---------+12. Die vorliegenden Leitlinien gelten unbeschadet der Möglichkeit, dass ihr Inhalt in …
------+Teil 3 – Die Finanzsicherheitsvereinbarung
---------+13. Um die Gläubigerstellung des Einlagensicherungssystems zu gewährleisten, sollte eine …
------+Teil 4 – Erbringen der Sicherheit durch den Sicherungsgeber gegenüber dem Einlagensicherungssystem
---------+14. Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen …
---------+15. Eine solche Bereitstellung durch das Kreditinstitut gegenüber dem Einlagensicherungssystem …
------+Teil 5 – Kriterien zur Prüfung, ob die Sicherheiten von jeglichen Rechten Dritter unbelastet sind
---------+16. Laut Artikel 2 Absatz 1 Nummer 13 der Richtlinie 2014/49/EU müssen Sicherheiten von jeglichen …
---------+17. Die Vermögenswerte, die gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung gestellt werden, müssen …
---------+18. Zu diesem Zweck sollte die Finanzsicherheitsvereinbarung vorschreiben, dass Kreditinstitute …
------+Teil 6 – Kriterien für die Eignung und die Verwaltung von Sicherheiten
---------+19. Gemäß Richtlinie 2014/49/EU sollten Einlagensicherungssysteme nur risikoarme Schuldtitel zur …
---------+20. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten ebenfalls Engagementgrenzen festlegen …
---------+21. Einlagensicherungssysteme sollten ihre rückzahlbaren, öffentlichen oder privaten …
---------+22. Zusätzlich sollten die Einlagensicherungssysteme und die benannten Behörden gegebenenfalls …
---------+23. Die Verwaltung von Sicherheiten kann vom Einlagensicherungssystem selbst vorgenommen werden …
------+Teil 7 Bewertungsabschlag
---------+24. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die …
---------+25. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der …
---------+26. Die Berechnung von Bewertungsabschlägen sollte zudem auf Grundlage der Quantifizierung der zu …
---------+27. Das Konzept von Bewertungsabschlägen der EZB oder der nationalen Zentralbanken der Europäischen …
---------+28. Die Einlagensicherungssystem oder die benannten Behörden sollten sicherstellen, dass der …
---------+29. Darüber hinaus sollte der an den Bewertungsabschlag angepasste Marktwert der als Sicherheit …
---------+30. Unabhängig davon steht es den Einlagensicherungssystemen oder den benannten Behörden frei, den …
------+Teil 8 – Aufsichtsrechtliche Behandlung
---------+31. Die aufsichtsrechtliche Behandlung von Zahlungsverpflichtungen sollte darauf ausgerichtet sein …
---------+32. Ergibt sich im Rahmen der buchhalterischen Behandlung, dass die Zahlungsverpflichtung …
---------+33. Ergibt sich im Rahmen der buchhalterischen Behandlung jedoch, dass die Zahlungsverpflichtung …
------+Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+34. Die Einlagensicherungssysteme und die benannten Behörden sollten diese Leitlinien bis 31. …
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Leitlinien (EBA/GL/2015/09)

Leitlinien (EBA/GL/2015/09)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/depositor-protection/guidelines-payment-commitments – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
EBA-Leitlinien zu Zahlungsverpflichtungen gemäß der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme

EBA-Leitlinien zu Zahlungsverpflichtungen gemäß der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/