+4. Allgemeine Grundsätze
---+4.1 Gemeinsame Bewertungsmethodik
------+11. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie für die Zwecke der Erteilung einer …
------+12. Mit der gemeinsamen Bewertungsmethodik werden die Kriterien und Methoden festgelegt, mit denen …
------+13. Für die Zwecke dieser Leitlinien umfassen Bezugnahmen auf Risiken auch Risiken im Zusammenhang …
------+14. Um sicherzustellen, dass sich die Bewertung der Erteilung der Zulassung auf zuverlässige …
------+15. Die gemeinsame Bewertungsmethodik ist technologieneutral und innovationsfreundlich. Das heißt …
------+16. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten, sollte die Bewertung …
------+17. Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in …
------+18. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die folgenden Kriterien berücksichtigen: a) …
------+19. Im Fall von Absatz 18 Buchstabe m) und in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der RTS in …
------+20. Im Fall von Absatz 18 Buchstabe n) sollte, sofern die eingereichte Erweiterung die Art und das …
------+21. Die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die zuständigen Behörden kann …
---+4.2 Kohärenz und Kontinuität zwischen Zulassung und aufsichtlicher Bewertung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
------+22. Gemäß der gemeinsamen Bewertungsmethodik (CAM) sollten die zuständigen Behörden den Antrag auf …
------+23. Zu diesem Zweck sollten diese Leitlinien zur Vermeidung von Doppelarbeit und fehlender …
------+24. Die Bewertung durch die zuständigen Behörden sollte sich darauf konzentrieren, eine solide und …
------+25. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollten die zuständigen Behörden die Zulassung nur erteilen …
------+26. Die zuständigen Behörden können dem antragstellenden Kreditinstitut nach eigenem Ermessen zum …
------+27. In Übereinstimmung mit Absatz 26 dürfen die zuständigen Behörden nur aufschiebende Bedingungen …
------+28. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 26 und 27 festgelegten Anforderungen und …
------+29. In Übereinstimmung mit Absatz 26 können die zuständigen Behörden dem antragstellenden …
------+30. Unbeschadet der Erfüllung aller Zulassungsanforderungen durch das antragstellende …
------+31. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden solche …
------+32. Vorbehaltlich der Erfüllung aller Anforderungen an die Erteilung der Zulassung können die …
------+33. Wenn das antragstellende Kreditinstitut zu einer Bankengruppe gehört und die Einhaltung von …
------+34. Die zuständigen Behörden sollten, insbesondere im Hinblick auf das Bestehen enger Verbindungen …
---+4.3 Situationen, in denen eine Zulassung erforderlich ist
------+35. Die zuständigen Behörden sollten im Falle eines Zusammenschlusses von zwei oder mehreren …
------+36. Die Durchführung von Transaktionen zur Restrukturierung einer Gruppe oder die Übertragung von …
------+37. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass ein solches Unternehmen aufgrund der vorübergehend …
------+38. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes sollten die zuständigen Behörden die Übertragung der …
------+39. Die zuständigen Behörden sollten klarstellen, dass eine einem bestimmten Unternehmen erteilte …
------+40. Da die Zulassung von den zuständigen Behörden nach dem anwendbaren nationalen Recht erteilt …
------+41. Entsprechend dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht kann ein bestehendes Kreditinstitut …
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4. Allgemeine Grundsätze
4. Allgemeine Grundsätze
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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