+7. Geschäftsplananalyse
---+7.1 Allgemeine Kriterien
------+67. Die Bewertung des Geschäftsplans durch die zuständigen Behörden sollte sich auf die …
------+68. In Übereinstimmung mit Absatz 13 sollten die zuständigen Behörden das Risiko für die …
------+69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …
------+70. Die zuständigen Behörden sollten die Intensität ihrer Bewertung unter Berücksichtigung der in …
------+71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …
------+72. Unbeschadet des Absatzes 71 können die zuständigen Behörden zur Unterstützung der Bewertung des …
------+73. Um die aufsichtliche Kontinuität zwischen der Zulassungsphase und der laufenden Aufsicht des …
---+7.2 Bewertungsmethode
------+74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …
------+75. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden einen klaren Überblick über Folgendes …
------+76. Insbesondere im Hinblick auf innovative Geschäftsmodelle und/oder Bereitstellungsmechanismen …
------+77. Ein klares Verständnis der geplanten Geschäftsstrategie wird es den zuständigen Behörden …
------+78. Die zuständigen Behörden sollten sich einen klaren Überblick über die geplanten Quellen zur …
------+79. Die zuständigen Behörden sollten eine intensivere Bewertung einschließlich Detailfragen zu …
------+80. Die Finanzierungskosten sollten im Rahmen der Bewertung der Finanzprognose (siehe 7.2.5) als …
------+81. Die zuständigen Behörden sollten die eingereichten Informationen überprüfen, insbesondere gemäß …
------+82. Die zuständigen Behörden sollten die eingereichten Informationen insbesondere gemäß Artikel 4 …
------+83. Im Einklang mit dem in Absatz 70 beschriebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …
------+84. Soweit erforderlich, sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die eingereichte …
------+85. Bei der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken sollten die zuständigen Behörden …
------+86. Um sich ein Bild von der Plausibilität der strategischen Annahmen eines Instituts zu machen …
------+87. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 beschriebenen Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
------+88. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die Analyse der Trends auf dem Zielmarkt …
------+89. Gegebenenfalls und bei einer Einzelfallanalyse könnte der Verweis auf bestehende Akteure und …
------+90. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 71 genannten Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …
------+91. In dieser Hinsicht sollten die von den zuständigen Behörden zu analysierenden Bereiche die …
------+92. Die zuständigen Behörden sollten auch bewerten, ob die Finanzprognosen mit der im Plan …
------+93. Die zuständigen Behörden sollten eine quantitative Überprüfung des Geschäftsplans des …
------+94. Der Zweck der quantitativen Überprüfung der Finanzprognosen des Geschäftsplans sollte darin …
------+95. Die Bewertung der Finanzprognosen sollte die angestrebte Geschäftsstrategie des …
------+96. Bei der Bewertung der Rentabilität des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden den …
------+97. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die Erläuterung der anfänglichen Rentabilität …
------+98. Die zuständigen Behörden müssen möglicherweise einen Geschäftsplan mit einem längeren …
------+99. Gegebenenfalls und sofern möglich sollten die zuständigen Behörden einen einschlägigen …
------+100. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, Rentabilitätstrends und -kennzahlen unter …
------+101. Die zuständigen Behörden sollten in der Lage sein, ein klares Verständnis von den Quellen der …
------+102. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
------+103. Die zuständigen Behörden sollten sich ein klares Verständnis der verschiedenen Umsatzpläne …
------+104. Die zuständigen Behörden sollten hohen Wachstumsraten und den damit verbundenen …
------+105. Die angestrebte Kostenstruktur (z. B. Personal-, Verwaltungs- oder IT-Kosten) sollte in …
------+106. Im Hinblick auf die Kostenmodelle dürften antragstellende Kreditinstitute, die sich in hohem …
------+107. Auf der Grundlage des vorgelegten Geschäftsplans und der vorgelegten Finanzprognosen sollten …
------+108. Auf der Grundlage der überprüften Informationen sollte die zuständige Behörde die Annahmen des …
------+109. Die Entwicklung des aufsichtlichen Gesamtbilds und die Sensitivitätsanalyse sollten unter …
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7. Geschäftsplananalyse
7. Geschäftsplananalyse
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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