+7. Geschäftsplananalyse
---+7.1 Allgemeine Kriterien
------+67. Die Bewertung des Geschäftsplans durch die zuständigen Behörden sollte sich auf die …
------+68. In Übereinstimmung mit Absatz 13 sollten die zuständigen Behörden das Risiko für die …
------+69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …
------+70. Die zuständigen Behörden sollten die Intensität ihrer Bewertung unter Berücksichtigung der in …
------+71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …
------+72. Unbeschadet des Absatzes 71 können die zuständigen Behörden zur Unterstützung der Bewertung des …
------+73. Um die aufsichtliche Kontinuität zwischen der Zulassungsphase und der laufenden Aufsicht des …
---+7.2 Bewertungsmethode
------+74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …
------+75. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden einen klaren Überblick über Folgendes …
------+76. Insbesondere im Hinblick auf innovative Geschäftsmodelle und/oder Bereitstellungsmechanismen …
------+77. Ein klares Verständnis der geplanten Geschäftsstrategie wird es den zuständigen Behörden …
------+78. Die zuständigen Behörden sollten sich einen klaren Überblick über die geplanten Quellen zur …
------+79. Die zuständigen Behörden sollten eine intensivere Bewertung einschließlich Detailfragen zu …
------+80. Die Finanzierungskosten sollten im Rahmen der Bewertung der Finanzprognose (siehe 7.2.5) als …
------+81. Die zuständigen Behörden sollten die eingereichten Informationen überprüfen, insbesondere gemäß …
------+82. Die zuständigen Behörden sollten die eingereichten Informationen insbesondere gemäß Artikel 4 …
------+83. Im Einklang mit dem in Absatz 70 beschriebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …
------+84. Soweit erforderlich, sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die eingereichte …
------+85. Bei der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken sollten die zuständigen Behörden …
------+86. Um sich ein Bild von der Plausibilität der strategischen Annahmen eines Instituts zu machen …
------+87. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 beschriebenen Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
------+88. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die Analyse der Trends auf dem Zielmarkt …
------+89. Gegebenenfalls und bei einer Einzelfallanalyse könnte der Verweis auf bestehende Akteure und …
------+90. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 71 genannten Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …
------+91. In dieser Hinsicht sollten die von den zuständigen Behörden zu analysierenden Bereiche die …
------+92. Die zuständigen Behörden sollten auch bewerten, ob die Finanzprognosen mit der im Plan …
------+93. Die zuständigen Behörden sollten eine quantitative Überprüfung des Geschäftsplans des …
------+94. Der Zweck der quantitativen Überprüfung der Finanzprognosen des Geschäftsplans sollte darin …
------+95. Die Bewertung der Finanzprognosen sollte die angestrebte Geschäftsstrategie des …
------+96. Bei der Bewertung der Rentabilität des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden den …
------+97. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die Erläuterung der anfänglichen Rentabilität …
------+98. Die zuständigen Behörden müssen möglicherweise einen Geschäftsplan mit einem längeren …
------+99. Gegebenenfalls und sofern möglich sollten die zuständigen Behörden einen einschlägigen …
------+100. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, Rentabilitätstrends und -kennzahlen unter …
------+101. Die zuständigen Behörden sollten in der Lage sein, ein klares Verständnis von den Quellen der …
------+102. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
------+103. Die zuständigen Behörden sollten sich ein klares Verständnis der verschiedenen Umsatzpläne …
------+104. Die zuständigen Behörden sollten hohen Wachstumsraten und den damit verbundenen …
------+105. Die angestrebte Kostenstruktur (z. B. Personal-, Verwaltungs- oder IT-Kosten) sollte in …
------+106. Im Hinblick auf die Kostenmodelle dürften antragstellende Kreditinstitute, die sich in hohem …
------+107. Auf der Grundlage des vorgelegten Geschäftsplans und der vorgelegten Finanzprognosen sollten …
------+108. Auf der Grundlage der überprüften Informationen sollte die zuständige Behörde die Annahmen des …
------+109. Die Entwicklung des aufsichtlichen Gesamtbilds und die Sensitivitätsanalyse sollten unter …

7. Geschäftsplananalyse

7. Geschäftsplananalyse

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
7.1 Allgemeine Kriterien

7.1 Allgemeine Kriterien

7.2 Bewertungsmethode

7.2.1 Geschäftsstrategie

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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