+5. Mindeststandards und Referenzmethoden für ESG-Risikomanagement und -überwachung
---+5.1 Grundsätze des ESG-Risikomanagements
------+43. Zur Integration der ESG-Risiken in den institutsweiten Risikomanagementrahmen gemäß Ab-satz 152 …
------+44. Die Institute sollten die ESG-Risiken konsistent zu ihren Gesamtgeschäfts- und …
------+45. Die Institute sollten einen robusten und soliden Ansatz entwickeln, nach dem sie die …
------+46. Die Institute sollten bestimmen, welche Kombination von Instrumenten für Risikomanage-ment und …
---+5.2 Strategien und Geschäftsmodelle
------+47. Die Institute sollten die ESG-Risiken bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Geschäfts- und …
------+48. Für die Zwecke von Absatz 47 und damit die Strategien auf hinreichender Informationsgrund-lage …
------+49. Die Institute sollten ein umfassendes Verständnis ihres Geschäftsmodells, ihrer strategischen …
---+5.3 Risikoappetit
------+50. Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der …
------+51. Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden …
------+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die …
------+53. Der Risikoappetit des Instituts und die dazugehörigen KRIs sollten der Überwachung und dem …
---+5.4 Interne Kultur, Fähigkeiten und Kontrollen
------+54. Die Institute sollten, soweit angemessen, ihre Fähigkeiten zur Ermittlung, Bewertung und …
------+55. Zu der gemäß Titel IV der EBA-Leitlinien zur internen Governance im Institut umgesetzten …
------+56. Für die Zwecke von Titel V der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten die Institute die …
------+57. Die erste Verteidigungslinie sollte dafür verantwortlich sein, die ESG-Risiken unter …
------+58. Was die Tätigkeiten der zweiten Verteidigungslinie angeht: a) sollte die …
------+59. Als dritte Verteidigungslinie sollte die interne Kontrollfunktion eine unabhängige Überprü-fung …
---+5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung
------+60. Die Institute sollten die materiellen ESG-Risiken und deren Auswirkungen auf die Kategorien …
------+61. Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen …
------+62. Die Institute sollten die Erkenntnisse aus ihren Risikobewertungsmethoden (einschließlich der …
------+63. Was Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihrem ICAAP eine zukunftsbezogene …
------+64. Die Institute sollten materielle Umweltrisiken und deren Liquiditätsauswirkungen in ihr …
------+65. Die Institute sollten in ihren ICAAP- und ILAAP-Rahmen den Risikoappetit, die Schwellenwerte …
------+66. Bei Integration der ESG-Risiken in den ICAAP und der Umweltrisiken in den ILAAP der Institute …
---+5.6 Interne Richtlinien und Verfahren für Kategorien finanzieller Risiken
------+67. Die Institute sollten die aktuellen und potenziellen künftigen Auswirkungen von ESG-Risiken auf …
------+68. Für die Zwecke der Einbeziehung der ESG-Risiken in die Richtlinien und Verfahren für das …
------+69. Was die Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihren Strategien und Verfahren …
------+70. Im Hinblick auf das Marktrisiko sollten die Institute berücksichtigen, wie sich ESG-Risiken auf …
------+71. Im Hinblick auf das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko sollten die Institute zumindest …
------+72. Darüber hinaus sollten die Institute, was Umweltrisiken angeht, bedenken, inwieweit diese …
------+73. Im Hinblick auf das operationelle Risiko sollten die Institute berücksichtigen, inwieweit …
------+74. Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer …
------+75. Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf …
------+76. Im Rahmen ihrer Steuerung der Verhaltens-, Prozess- und Reputationsrisiken sollten die …
------+77. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die …
---+5.7 Überwachung
------+78. Die Institute sollten die ESG-Risiken durch wirksame Rahmenwerke für die interne …
------+79. Die Institute sollten die ESG-Risiken fortlaufend überwachen und sicherstellen, dass diese im …
------+80. Die Institute sollten Frühwarnindikatoren und Schwellenwerte festlegen und …
------+81. Die Institute sollten vergangenheits- und zukunftsorientierte Kennzahlen und Indikatoren für …
------+82. SNCI und andere nicht-große Institute sollten eine Reihe von Indikatoren überwachen, die sie …
------+83. Für ihre Überwachungsparameter und -indikatoren sollten die Institute klare und gut …
|
5. Mindeststandards und Referenzmethoden für ESG-Risikomanagement und -überwachung
5. Mindeststandards und Referenzmethoden für ESG-Risikomanagement und -überwachung
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|