+5. Mindeststandards und Referenzmethoden für ESG-Risikomanagement und -überwachung
---+5.1 Grundsätze des ESG-Risikomanagements
------+43. Zur Integration der ESG-Risiken in den institutsweiten Risikomanagementrahmen gemäß Ab-satz 152 …
------+44. Die Institute sollten die ESG-Risiken konsistent zu ihren Gesamtgeschäfts- und …
------+45. Die Institute sollten einen robusten und soliden Ansatz entwickeln, nach dem sie die …
------+46. Die Institute sollten bestimmen, welche Kombination von Instrumenten für Risikomanage-ment und …
---+5.2 Strategien und Geschäftsmodelle
------+47. Die Institute sollten die ESG-Risiken bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Geschäfts- und …
------+48. Für die Zwecke von Absatz 47 und damit die Strategien auf hinreichender Informationsgrund-lage …
------+49. Die Institute sollten ein umfassendes Verständnis ihres Geschäftsmodells, ihrer strategischen …
---+5.3 Risikoappetit
------+50. Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der …
------+51. Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden …
------+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die …
------+53. Der Risikoappetit des Instituts und die dazugehörigen KRIs sollten der Überwachung und dem …
---+5.4 Interne Kultur, Fähigkeiten und Kontrollen
------+54. Die Institute sollten, soweit angemessen, ihre Fähigkeiten zur Ermittlung, Bewertung und …
------+55. Zu der gemäß Titel IV der EBA-Leitlinien zur internen Governance im Institut umgesetzten …
------+56. Für die Zwecke von Titel V der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten die Institute die …
------+57. Die erste Verteidigungslinie sollte dafür verantwortlich sein, die ESG-Risiken unter …
------+58. Was die Tätigkeiten der zweiten Verteidigungslinie angeht: a) sollte die …
------+59. Als dritte Verteidigungslinie sollte die interne Kontrollfunktion eine unabhängige Überprü-fung …
---+5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung
------+60. Die Institute sollten die materiellen ESG-Risiken und deren Auswirkungen auf die Kategorien …
------+61. Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen …
------+62. Die Institute sollten die Erkenntnisse aus ihren Risikobewertungsmethoden (einschließlich der …
------+63. Was Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihrem ICAAP eine zukunftsbezogene …
------+64. Die Institute sollten materielle Umweltrisiken und deren Liquiditätsauswirkungen in ihr …
------+65. Die Institute sollten in ihren ICAAP- und ILAAP-Rahmen den Risikoappetit, die Schwellenwerte …
------+66. Bei Integration der ESG-Risiken in den ICAAP und der Umweltrisiken in den ILAAP der Institute …
---+5.6 Interne Richtlinien und Verfahren für Kategorien finanzieller Risiken
------+67. Die Institute sollten die aktuellen und potenziellen künftigen Auswirkungen von ESG-Risiken auf …
------+68. Für die Zwecke der Einbeziehung der ESG-Risiken in die Richtlinien und Verfahren für das …
------+69. Was die Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihren Strategien und Verfahren …
------+70. Im Hinblick auf das Marktrisiko sollten die Institute berücksichtigen, wie sich ESG-Risiken auf …
------+71. Im Hinblick auf das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko sollten die Institute zumindest …
------+72. Darüber hinaus sollten die Institute, was Umweltrisiken angeht, bedenken, inwieweit diese …
------+73. Im Hinblick auf das operationelle Risiko sollten die Institute berücksichtigen, inwieweit …
------+74. Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer …
------+75. Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf …
------+76. Im Rahmen ihrer Steuerung der Verhaltens-, Prozess- und Reputationsrisiken sollten die …
------+77. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die …
---+5.7 Überwachung
------+78. Die Institute sollten die ESG-Risiken durch wirksame Rahmenwerke für die interne …
------+79. Die Institute sollten die ESG-Risiken fortlaufend überwachen und sicherstellen, dass diese im …
------+80. Die Institute sollten Frühwarnindikatoren und Schwellenwerte festlegen und …
------+81. Die Institute sollten vergangenheits- und zukunftsorientierte Kennzahlen und Indikatoren für …
------+82. SNCI und andere nicht-große Institute sollten eine Reihe von Indikatoren überwachen, die sie …
------+83. Für ihre Überwachungsparameter und -indikatoren sollten die Institute klare und gut …

5. Mindeststandards und Referenzmethoden für ESG-Risikomanagement und -überwachung

5. Mindeststandards und Referenzmethoden für ESG-Risikomanagement und -überwachung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5.1 Grundsätze des ESG-Risikomanagements

5.1 Grundsätze des ESG-Risikomanagements

5.2 Strategien und Geschäftsmodelle

5.2 Strategien und Geschäftsmodelle

5.3 Risikoappetit

5.3 Risikoappetit

5.4 Interne Kultur, Fähigkeiten und Kontrollen

5.4 Interne Kultur, Fähigkeiten und Kontrollen

5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung

5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung

5.6 Interne Richtlinien und Verfahren für Kategorien finanzieller Risiken

5.6 Interne Richtlinien und Verfahren für Kategorien finanzieller Risiken

5.7 Überwachung

5.7 Überwachung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/